12.01.2018

Türkei

Ankara kritisiert Entscheid eines Gerichts

Das Verfassungsgericht habe mit der Anordnung zur Freilassung von zwei Journalisten die Kompetenzen überschritten.

Die vom türkischen Verfassungsgericht angeordnete Entlassung von zwei Journalisten aus der Untersuchungshaft ist auf scharfe Kritik der Regierung in Ankara gestossen. Die Instanz habe mit der Anordnung zur Freilassung der Journalisten ihre gesetzlich festgelegten Kompetenzen überschritten, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident Bekir Bozdag am Freitag auf Twitter.

Das Verfassungsgericht hatte seine Entscheidung am Donnerstag damit begründet, durch die U-Haft werde das Recht der Angeklagten auf persönliche Freiheit und Sicherheit verletzt. Dass Grundlage für die U-Haft Artikel und Aussagen der Beschuldigten seien, verstosse gegen die in der Verfassung verankerte Meinungs- und Medienfreiheit (persoenlich.com berichtete).

Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu hatten elf Richter die Entscheidung unterstützt, sechs stimmten dagegen. Die regierungskritischen Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan sind seit mehr als einem Jahr wegen Terrorvorwürfen inhaftiert.

Kritik von ganz oben

Das Verfassungsgericht betonte mit Blick auf die Fälle von Alpay und Altan, es habe nur über die Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft entschieden. Bozdag warf dem Gericht dagegen vor, es habe die strafrechtlichen Fälle und die Beweislage bewertet, was Aufgabe eines erstinstanzlichen oder eines Berufungsgerichts wäre. Es habe sich daher wie ein «Super-Berufungsgericht» verhalten.

Bozdag kritisierte weiter, der Beschluss sei «eine schlechte und falsche Wiederholung des Can-Dündar-Urteils». Das Verfassungsgericht hatte den damaligen Chefredaktor der regierungskritischen Zeitung «Cumhuriyet» 2016 aus der U-Haft entlassen.

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte die Entscheidung des höchsten Gerichts kritisiert und gesagt: «Ich füge mich dem Urteil nicht und respektiere es auch nicht.» Dündar lebt inzwischen im Exil in Deutschland. Vize-Ministerpräsident Bozdag ist auch Regierungssprecher und war bis zum vergangenen Jahr Justizminister.

Entscheid nicht umgesetzt

Alpay und Altan waren am Freitag weiterhin in Untersuchungshaft. Die für die beiden Fälle zuständigen Istanbuler Strafgerichte setzten die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Freilassung zunächst nicht um. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu begründeten sie das damit, dass der ausführliche Beschluss des Verfassungsgerichts noch nicht übermittelt worden sei.

Anwälte anderer inhaftierter Journalisten hatten Hoffnung, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts ein Präzedenzfall sein könnte für andere Häftlinge. Unter ihnen ist der deutsche Journalist Deniz Yücel, der für die «Welt» arbeitet und seit rund elf Monaten in türkischer Haft sitzt. Ihm wird Unterstützung von Terrorismus vorgeworfen. (sda/dpa/reu/cbe)



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