17.10.2002

UBI

"Arena" zur "Borer"-Affäre war nicht zu männerlastig

Aus dem Programmrecht lassen sich keine fixen Quoten für Frauenmeinungen ableiten.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen eine "Arena"-Sendung zur "Borer"-Affäre und der Rolle der Medien abgewiesen. Die Beschwerdeführerin hatte gerügt, dass in der ganzen Sendung nur zwei Frauen zu Wort gekommen seien. Nach Auffassung der UBI konnte sich das Publikum aufgrund der Diskussion trotzdem eine eigene Meinung zum Thema bilden. Auch die Würde der Frau ist nicht verletzt worden. Voten von Frauen wurden nicht unterdrückt oder unterbunden.


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