17.09.2026

Bundesgericht

Ausbau von Digitalradio-Antenne gestoppt

Die Stiftung Helvetia Nostra wehrte sich erfolgreich gegen das Bauprojekt auf dem Grenchenberg ausserhalb der Bauzone. Ausschlaggebend waren mangelhaft belegte Abdeckungskarten und eine ungenügend nachgewiesene Standortgebundenheit, weshalb das Solothurner Verwaltungsgericht den Fall neu beurteilen muss.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stiftung Helvetia Nostra gegen den Ausbau einer DAB+-Antenne auf dem Grenchenberg gutgeheissen. Das Solothurner Verwaltungsgericht muss die Standortgebundenheit ausserhalb der Bauzone neu beurteilen.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, weil der Nachweis einer relativen Standortgebundenheit gemäss Raumplanungsgesetz ungenügend erbracht worden sei. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Das Bundesgericht kritisierte die von der Digris AG, einer konzessionierten Betreiberin des DAB+-Netzes in der Region, eingereichten Abdeckungskarten. Diese erlaubten wegen unterschiedlicher Massstäbe und fehlender Legenden keine zuverlässige Beurteilung der Funkversorgung.

Zudem habe das Bundesamt für Kommunikation festgestellt, dass die gewählte Hauptstrahlrichtung eher das ländliche Gebiet zwischen den Berner Gemeinden Lyss, Kirchberg und Koppigen versorge und nicht vorrangig das konzessionierte Gebiet der Agglomeration Biel-Solothurn.

Alternativstandorte prüfen

Auch mögliche Alternativstandorte wie auf dem Weissenstein oder dem Nesselboden habe das Verwaltungsgericht in der Interessenabwägung nicht ausreichend einbezogen, hielt das Bundesgericht fest.

Der bereits bestehende Antennenmast auf dem Grenchenberg befindet sich ausserhalb der Bauzone im Wald, ist mit der Juraschutzzone überlagert und liegt etwa 170 Meter südlich einer Trockenwiese von nationaler Bedeutung.

Dem Gerichtsentscheid geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Die Digris AG reichte im Dezember 2022 ein Baugesuch für den Ausbau der bestehenden Antenne auf einem Masten im Wald ausserhalb der Bauzone ein.

Sowohl der Kanton Solothurn als auch die Baudirektion Grenchen und im Dezember 2024 das kantonale Verwaltungsgericht hatten die Einsprachen abgewiesen und das Bauvorhaben bewilligt. (Urteil 16_39/2025 vom 4.9.2026) (sda/nil)


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