16.06.2004

Presserat

BaZ respektive Kommentar-Freiheit gestützt

Beschwerde des Stadtammanns von Rheinfelden abgelehnt.

Die Basler Zeitung berichtete am 12. Dezember 2003 über die Gemeindeversammlung der Stadt Rheinfelden vom Mittwoch 10. Dezember 2003. Der Titel des Berichts von Valentin Zumsteg lautete: "Rheinfelden sieht rot für die kommenden Jahre", der Untertitel: "Die finanzielle Situation der Stadt Rheinfelden ist düster. Das führte an der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Mittwochabend zu intensiven Debatten. Die Rückweisung des Budgets 2004 wurde abgelehnt, eine Reduktion beim Stellenplan aber angenommen.

In einem separaten Kommentarkasten mit dem Titel "Sparen muss gut erklärt werden" äusserte sich der Autor dahingehend, die in den nächsten Jahren erforderlichen einschneidenden Sparmassnahmen könnten politisch nur dann durchgesetzt werden, wenn der Stadtrat die Parteien, die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission und die Bevölkerung rechtzeitig informiere und einbeziehe.

"Dazu ist eine gute und klare Kommunikation nötig. In dieser Hinsicht war die Gemeindeversammlung keine Meisterleistung. Das muss in Zukunft besser werden. Mit anderen Worten: Lasst Stadtrat Franco Mazzi oder Vizeammann Peter Scholer reden und schickt Stadtammann Urs Felber in einen Kommunikationskurs. Sonst versteht das keiner.", so der Autor.

Mit Beschwerde vom 19. Dezember 2003 rügte der Stadtammann von Rheinfelden, Urs Felber, die oben wiedergegebene Kommentarpassage als "nicht nur persönlichkeitsverletzend, sondern auch äusserst respektlos und inakzeptabel. (...) "Es ist mir bewusst, dass der Kommentar die persönliche Meinung des Schreibenden wiedergibt. Trotzdem ist eine derartige pauschale Abqualifikation unangebracht und vermittelt dem neutralen Leser und Nicht-Besucher der Versammlung ein tendenziöses Bild. Dieser Kommentar entspricht auch nicht der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (insbesondere Punkt 7)", kommt er zum Schluss. Abschliessend forderte der Beschwerdeführer den Presserat auf, der "persönlich negativen Haltung gegenüber meiner Person Einhalt zu gebieten und Herrn Zumsteg aufzufordern, sich in seinen Kommentaren an das Berufsethos" zu halten.


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