04.05.2001

Schweizer Presserat

Beschwerde gegen Basler Zeitung abgewiesen

Vorwurf einseitiger Wahlberichterstattung.

Die Medienschaffenden sind berufsethisch nicht zu einer objektiven Berichterstattung verpflichtet. Vielmehr dürfen sie auch einseitig und parteiergreifend berichten. Der Meinungspluralismus trägt aber zur Verteidigung der Informationsfreiheit bei. Er ist notwendig, wenn sich ein Medium in einer lokalen Monopol- oder Quasimonopolsituation befindet. Solche Medien sollten sich im Umgang mit Leserreaktionen und Leserbriefen zudem besonders grosszügig zeigen, damit der Zugang zum öffentlichen Diskurs für alle möglich bleibt. Zu diesen Schlüssen ist der Presserat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Im Herbst 2000 gelangte ein Basler Bürger an den Schweizer Presserat und rügte, die Basler Zeitung habe von Oktober 1999 bis Mai 2000 und ab Oktober 2000 in ihrer Wahlberichterstattung die SVP privilegiert und zudem bevorzugt Leserbriefe abgedruckt, die der SVP und deren Umfeld zuzurechnen seien. Die Basler Zeitung wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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