17.12.2002

Presserat

Beschwerde gegen dimanche.ch teilweise gutgeheissen

Anhörungspflicht gilt ungeachtet der journalistischen Form der Veröffentlichung.

Vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe ist es unabdingbar, die davon Betroffenen anzuhören. Die Anhörungspflicht gilt ungeachtet der journalistischen Form der Veröffentlichung eines Vorwurfs, mithin auch bei Interviews. Wenn Medienschaffende erst in letzter Minute versuchen, eine Stellungnahme einzuholen, verlieren die Angegriffenen möglicherweise die Chance, sich angemessen zu äussern. Auf diese Grundsätze weist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme hin.

Im Juli 2002 veröffentlichte dimanche.ch ein Interview mit einem Journalisten, der als künftiger Chefredaktor der Tageszeitung L'Impartial im Gespräch war. Das zuständige Verlagshaus habe den Arbeitsvertrag vor dem Amtsantritt gebrochen, weil der Journalist homosexuell sei. Das Verlagshaus gelangte daraufhin an den Presserat und rügte, dimanche.ch habe sich einseitig zum Sprachrohr des Journalisten gemacht, ohne das Verlagshaus zum rufschädigenden Vorwurf anzuhören. Dimanche.ch wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Der Autor des Beitrags habe vor der Publikation mehrmals erfolglos versucht, den zuständigen Verlagsdirektor für eine Stellungnahme zu erreichen.


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