Über die Vergabe der Radiokonzession für das französischsprachige Biel und den Berner Jura an Radio Jura bernois (RJB) muss das Bundesverwaltungsgericht befinden. Canal B und Canal Alpha haben eine Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) eingereicht. Das teilten die beiden Unternehmen am Freitag mit.
«Unlauteren Wettbewerb vermeiden»
Sie sehen in der Vergabe einer Radiokonzession an RJB einen Verstoss gegen die sogenannte 2+2-Regel. Diese besagt, dass ein Unternehmen maximal zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen halten darf. Es sei «offensichtlich, dass die Steulet-Gruppe über die BNJ Media Holding und andere Unternehmen oder Personen drei Radiokonzessionen kontrollieren» werden, schreiben die Beschwerdeführer. Neben RJB, das BNJ zusammen mit der Bieler Gassmann Media hält, handele es sich um die Sender RTN im Kanton Neuenburg und RFJ im Kanton Jura. Die 2+2-Regel müsse eingehalten werden, heisst es in der Medienmitteilung weiter, «um Medienkonzentration und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden und um zu verhindern, dass ein Akteur allein über einen zu hohen Anteil der ausgeschütteten Gebühren verfügt».
Tatsächlich bilden die drei Sender einen Verbund, was auch unschwer an ihrem identischen Auftritt abzulesen ist. Bei der Anwendung der 2+2-Regel werden allerdings die Eigentumsverhältnisse angeschaut und nicht redaktionelle Konzepte. So gesehen kontrolliert die BNJ Media Holding nur zwei konzessionierte Sender, nämlich RFJ und RJB. Am Neuenburger Radiosender RTN hält die Holding dagegen nur noch einen 20-Prozent-Anteil und kontrolliert ihn somit nicht. Darauf stützte sich auch das Bakom bei der Konzessionsvergabe. Das Amt liess sich in dieser Frage zudem vom Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) beraten.
Zeichen stehen auf Abschaffung der 2+2-Regel
Es darf als eher unwahrscheinlich gelten, dass das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgibt, zumal die politischen Zeichen in den letzten Jahren in Richtung Abschaffung der 2+2-Regel wiesen und nicht auf eine Verschärfung (persoenlich.com berichtete). Vorerst steht die Bestimmung aber noch so im Radio- und Fernsehgesetz.
Die Beschwerdeführer haben selbst kein Gesuch für eine Radiokonzession für den Berner Jura eingereicht. Anders als bei den übrigen Beschwerden im Zusammenhang mit der Konzessionsvergabe (persoenlich.com berichtete) versucht in dem Fall also nicht ein unterlegener Bewerber, doch noch in die Kränze zu kommen. Allerdings kann die Beschwerde als Reaktion (oder Retourkutsche) auf jene von TeleBielingue und dessen Mutterhaus Gassmann Media gesehen werden, die gegen Canal B unterlegen sind und ihre Fernsehkonzession nun auf dem Rechtsweg zu sichern versuchen.