23.05.2003

Presserat

Beschwerde gegen NLZ wegen Judendiskriminierung gutgeheissen

Leserbrief vermengte Begriffe "Israel" und "Juden".

Die Neue Luzerner Zeitung (NLZ) hat in einem Leserbrief vom 9. Januar dieses Jahres die jüdische Religionsgemeinschaft diskriminiert. Der Schweizer Presserat hat eine entsprechende Beschwerde gegen die NLZ gutgeheissen.

Diskriminierend war der Leserbrief nach Ansicht des Presserats, weil im Leserbrief die Begriffe "Israel" und "Juden" vermengt würden. Die Kritik an der Palästina-Politik des Staates Israel werde so auf die Gesamtheit der Angehörigen jüdischen Glaubens ausgedehnt.

Entgegen der Auffassung der NLZ-Redaktion sei die mutmassliche Intention des Leserbriefschreibers dabei nicht ausschlaggebend, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Presserats. Entscheidend sei vielmehr, ob ein Text zumindest von einem erheblichen Teil des Publikums als diskriminierend verstanden werden könne.

Nur geringe Eingriffe nötig

Mit geringen redaktionellen Eingriffen wäre es ohne weiteres möglich gewesen, den Text zu überarbeiten, ohne die darin geübte Kritik am Staat Israel abzuschwächen, schreibt der Presserat weiter. Dies betreffe insbesondere die Passage "(...) und es sollte auch kein Handel mehr mit den Juden gemacht werden". Dieser Halbsatz könne vom unbefangenen Leser nur als Boykottaufruf gegen eine Religionsgemeinschaft und damit als offensichtlich diskriminierend verstanden werden.

Alle Juden mitverantwortlich gemacht


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