25.11.2003

Presserat

Beschwerde gegen Oberthurgauer Nachrichten teils gutgeheissen

Umstrittene Berichterstattung über angeblichen Asylmissbrauch.

In einem Beschwerdeverfahren zu einer umstrittenen Berichterstattung der Oberthurgauer Nachrichten musste der Presserat die Frage offen lassen, ob ein im Juni 2003 veröffentlichtes Beispiel eines angeblichen Asylmissbrauchs im Kanton Thurgau fingiert oder echt ist. Hingegen wird gerügt, die Zeitung habe ihrer Leserschaft wichtige Informationen vorenthalten, gebotene Berichtigungen und die vorgängige Anhörung der von schweren Vorwürfen betroffenen Behörden unterlassen sowie das Diskriminierungsverbot verletzt. Dies ist einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Presserates zu entnehmen.

Die Oberthurgauer Nachrichten berichteten im Juni 2002 über einen im Thurgau lebenden Asylbewerber, der monatlich 6180 Franken Sozialfürsorge beziehe. In den Thurgauer Nachrichten wurde das Beispiel in einem Artikel desselben Autors im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Asylinitiative im November 2002 erneut erwähnt. Im März 2003 machte der Kanton Thurgau beim Presserat geltend, nach diversen Abklärungen bestehe der dringende Verdacht einer fiktiven Geschichte. Bei Gesprächen mit dem Autor habe sich herausgestellt, dass es sich jedenfalls nicht um Sozialhilfe handeln könne, sondern wenn schon um Leistungen der Invalidenversicherung. Zudem habe der Autor gegen journalistische Sorgfaltspflichten und mit der Konstruktion seines Beispiels und der Verwendung typischer Merkmale gegen das Diskriminierungsverbot verstossen. Der Autor der beiden Artikel wies die Beschwerde als unbegründet zurück und berief sich hinsichtlich seines Hauptinformationsgebers auf den Quellenschutz. Einzig hinsichtlich des Charakters der Geldleistungen räumte er ein, dass es sich um Leistungen der Invalidenversicherung handeln könnte.


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