02.12.2003

Presserat

Beschwerde gegen Tribune de Genève teils gutgeheissen

Unfaire Wiedergabe einer Stellungnahme zu schweren Vorwürfen.

Die Stellungnahme einer von schweren Vorwürfen betroffenen Bank ist im Medienbericht zwar nur kurz, jedoch fair wiederzugeben. An diesen Grundsatz erinnert der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.

Die Tribune de Genève veröffentlichte anfangs 2003 mehrere Artikel zu Vorwürfen eines Genfer Geschäftsmannes, wonach die damalige United Overseas Bank (UOB) in den neunziger Jahren 25 Millionen Dollar der Zentralbank der Insel Mauritius entgegengenommen und damit zur unzulässigen Finanzierung der mauritischen Regierungspartei beigetragen habe. In einer Beschwerde an den Presserat warf die heutige Eigentümerin der UOB der Zeitung daraufhin vor, sich habe sich für eine Pressekampagne missbrauchen lassen. Zudem habe sie ungerechtfertigerweise geheime Dokumente veröffentlicht. Die Tribune de Genève wies die Beschwerde als unbegründet zurück.


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