20.12.2001

SF DRS

Beschwerde wegen angeblich verharmlosender Gewalt abgewiesen

UBI verlangt erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Auswahl von Bildern.

Die Bilder einer vermeintlichen Selbsttötung, die das Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlt hat, verharmlosen Gewalt nicht. Zu diesem Schluss kam die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und wies eine Beschwerde ab. Die UBI beschäftigte sich laut einer Mitteilung vom Donnerstag mit einem Beitrag der "Tagesschau" zu einer Schiesserei mit anschliessender Flucht und Geiselnahme. Der Geiselnehmer wollte sich zuletzt selber erschiessen, wobei sich nachträglich herausstellte, dass die Pistole mit Platzpatronen geladen war. Die beanstandete Ausstrahlung des Kopfschusses wurde aus Sicht der UBI durch die Ausführungen des Polizei-Einsatzleiters noch während des Beitrages relativiert. Der Beitrag sei daher weder gewaltverharmlosend, noch würde er die programmrechtlichen Jugendschutzbestimmungen verletzen.


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