Ende Mai wurden Vorwürfe gegen den Sänger der deutschen Rockband Rammstein laut. Till Lindemann soll junge Frauen rekrutiert haben. Bei den Begegnungen mit den weiblichen Fans soll es auch zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein. Zahlreiche Medien veröffentlichen seither Berichte, die diese Vorwürfe zu stützen scheinen.
Nur noch ein Link ohne Artikel
So fragte etwa der Blick anlässlich der beiden Rammstein-Konzerte von Mitte Juni in Bern, ob auch im Umfeld dieser Auftritte «Frauen für Till Lindemann rekrutiert» wurden. Wer heute den betreffenden Artikel sucht, findet zwar noch den dazugehörigen Link, aber der führt ins Leere.
Seit Anfang Juni vertritt die bekannte Berliner Kanzlei Schertz Bergmann die Interessen von Rammstein-Sänger Lindemann. Dabei gehen die Rechtsanwälte «gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen in den Medien bzw. in den sozialen Netzwerken vor» – so auch gegen Blick wegen des Artikels vom 18. Juni.
Für Blick ist der Fall erledigt
«Nach der Abmahnung gab der Verlag gegenüber unserem Mandanten eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung ab», schrieb die Kanzlei Schertz Bergmann am Montag in einer Mitteilung. Blick bestätigt diesen Vorgang. Mit der Depublizierung sei für sie der Fall erledigt. Mehr wolle man dazu nicht sagen.
Während das Original abgemahnt und gelöscht wurde, fand sich bis Mittwoch noch ein Zusammenschrieb des Blick-Artikels auf den Today-Portalen von CH Media. Dieser wurde inzwischen gelöscht. «CH Media hat keine Abmahnung erhalten aber aufgrund der nun fehlenden Quelle entschieden, den Artikel zu löschen», teilt Sprecherin Barbara Horak Lämmler mit.
Beim Newsportal Nau.ch steht weiterhin ein Beitrag online, der sich auf die gleiche Quelle bezieht wie der abgemahnte Blick-Artikel. Die Kanzlei Schertz Bergmann reagierte bisher nicht auf eine Anfrage von persoenlich.com, welche Schweizer Medien sie in der Sache alle abgemahnt hat.
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29.06.2023 03:11 Uhr