28.06.2023

Ringier

Blick löscht Rammstein-Artikel nach Abmahnung

Der Verlag hat auf rechtlichen Druck hin einen Artikel zur Berliner Rockband depubliziert. CH Media löscht einen Abschrieb des Blick-Artikels freiwillig.
Ringier: Blick löscht Rammstein-Artikel nach Abmahnung
Mit der Löschung des abgemahnten Rammstein-Artikels ist für Blick der Fall erledigt. Im Bild das Konzert der deutschen Band vom 17. Juni in Bern. (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Ende Mai wurden Vorwürfe gegen den Sänger der deutschen Rockband Rammstein laut. Till Lindemann soll junge Frauen rekrutiert haben. Bei den Begegnungen mit den weiblichen Fans soll es auch zu nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein. Zahlreiche Medien veröffentlichen seither Berichte, die diese Vorwürfe zu stützen scheinen.

Nur noch ein Link ohne Artikel

So fragte etwa der Blick anlässlich der beiden Rammstein-Konzerte von Mitte Juni in Bern, ob auch im Umfeld dieser Auftritte «Frauen für Till Lindemann rekrutiert» wurden. Wer heute den betreffenden Artikel sucht, findet zwar noch den dazugehörigen Link, aber der führt ins Leere.

Seit Anfang Juni vertritt die bekannte Berliner Kanzlei Schertz Bergmann die Interessen von Rammstein-Sänger Lindemann. Dabei gehen die Rechtsanwälte «gegen unzulässige Berichterstattung und unwahre Tatsachenbehauptungen in den Medien bzw. in den sozialen Netzwerken vor» – so auch gegen Blick wegen des Artikels vom 18. Juni.

Für Blick ist der Fall erledigt

«Nach der Abmahnung gab der Verlag gegenüber unserem Mandanten eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung ab», schrieb die Kanzlei Schertz Bergmann am Montag in einer Mitteilung. Blick bestätigt diesen Vorgang. Mit der Depublizierung sei für sie der Fall erledigt. Mehr wolle man dazu nicht sagen.

Während das Original abgemahnt und gelöscht wurde, fand sich bis Mittwoch noch ein Zusammenschrieb des Blick-Artikels auf den Today-Portalen von CH Media. Dieser wurde inzwischen gelöscht. «CH Media hat keine Abmahnung erhalten aber aufgrund der nun fehlenden Quelle entschieden, den Artikel zu löschen», teilt Sprecherin Barbara Horak Lämmler mit.

Beim Newsportal Nau.ch steht weiterhin ein Beitrag online, der sich auf die gleiche Quelle bezieht wie der abgemahnte Blick-Artikel. Die Kanzlei Schertz Bergmann reagierte bisher nicht auf eine Anfrage von persoenlich.com, welche Schweizer Medien sie in der Sache alle abgemahnt hat.


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KOMMENTARE

Claudio Obrecht
29.06.2023 03:11 Uhr
Vollkommen Richtig!Diese Mediale Vorverurteilung ist einfach nur um Quote zu machen und ist Ekelhaft!Noch nie was gehört von ,es muss von der Unschuld des Beklagten ausgegangen werden, bis ihm das Gegenteil bewiesen werden kann!!Und die Beweissaufnahme zieht sich etwas hin,weil plötzlich wieder einer Infaulenzerin in den Sinn kommt,ach ja mich hat er auch berührt und verführt.??Seit Michael Jackson nimmt das Thema absurde und krankhafte Züge an!Und ein Tipp an Rammstein,macht nur noch Konzerte für Männer,dann gibt's keine Probleme mehr!Ausverkauft wird es so oder so sein!Und das Reinigungsteam muss nicht die ganze Bühne von BH's und Schlüpfer von den Groupies wegräumen!
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