16.09.2026

Medienpolitik

Breites Bündnis warnt vor Quellenschutz-Abbau

Der Ständerat entscheidet am 24. September über zwei Vorstösse seiner Rechtskommission, die den journalistischen Quellenschutz einschränken würden. Eine Allianz aus der Medienbranche warnt vor einer Schwächung des investigativen Journalismus und fordert die Ablehnung.

Eine Motion will den geschützten Personenkreis auf jene Personen beschränken, deren Mitwirkung am publizistischen Prozess «unmittelbar erforderlich» ist. Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hatte den Vorstoss am 26. Juni 2026 mit 7 zu 4 Stimmen verabschiedet. Mit einem Postulat verlangt zudem die Kommissionsmehrheit zusätzlich vom Bundesrat eine Auslegeordnung zum Verhältnis von Amtsgeheimnisverletzungen, journalistischem Quellenschutz und Whistleblowerschutz. Begründet wird der Vorstoss mit der aus Sicht der Kommission tiefen Aufklärungsquote bei Amtsgeheimnisverletzungen sowie mit dem Ziel einer EMRK-konformen Regelung.

Gegen eine Aufweichung des Quellenschutzes wehrt sich nun eine breite Allianz aus Medienverbänden, Gewerkschaften und weiteren Branchenorganisationen – federführend der Verlegerverband VSM, weiter die SRG, Reporter ohne Grenzen Schweiz, Syndicom, Impressum sowie der Verband Schweizer Online-Medien. In einem Schreiben an die Ständeratsmitglieder argumentiert die «Allianz Pressefreiheit», eine engere Fassung des geschützten Personenkreises schaffe Abgrenzungsfragen und liesse sich über vermeintlich nicht geschützte Mitarbeitende umgehen – etwa über Chefredaktionen, Rechtsdienste, IT oder Datenjournalismus.

Zentraler Kritikpunkt ist zudem der im Postulat angedachte Wechsel von einem präventiven zu einem nachträglichen Schutzmodell: Quellen könnten künftig zuerst identifiziert und erst im Nachhinein – etwa in einem Strafverfahren – von Rechtfertigungsgründen profitieren. Eine einmal erfolgte Enttarnung lasse sich dadurch nicht rückgängig machen, so die Allianz. Bereits die Unsicherheit über den Schutz ihrer Identität könne potenzielle Informantinnen und Informanten von einer Kontaktaufnahme mit Redaktionen abhalten – ein «Chilling Effect», den die Rückmeldungen aus den Redaktionen laut der Allianz deutlich zeigten.

Ausgangspunkt der politischen Debatte waren laut Allianz Pressefreiheit unter anderem Indiskretionen im Umfeld der Covid-Pandemie. Die Aufarbeitung solcher Einzelfälle dürfe jedoch nicht zu einer generellen Schwächung des Redaktionsgeheimnisses führen. Der bestehende Beschlagnahmeschutz müsse zudem orts- und technologieneutral bleiben – unabhängig davon, ob sich vertrauliche Kommunikation in einer Redaktion, bei der Quelle, in einer Cloud oder bei einem externen Dienstleister befindet. (pd/nil)


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