14.02.2025

Corona-Leaks

Bundesgericht schützt Medienfreiheit

Das Gericht in Lausanne untersagt der Bundesanwaltschaft weiterhin die Auswertung von Mails zwischen Peter Lauener, dem ehemaligen Informationschef von Alain Berset und dem Ringier-Konzernchef Marc Walder. Ringier begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts.
Corona-Leaks: Bundesgericht schützt Medienfreiheit
Der Quellenschutz gelte im konkreten Fall ohne Einschränkung, so das Bundesgericht. Damit darf die Bundesanwaltschaft den Mailverkehr zwischen Marc Walder und Peter Lauener nicht auswerten. (Bilder: Keystone/Ringier)

Die Richter gewichteten wie die Vorinstanz den journalistischen Quellenschutz höher als die Aufklärung der sogenannten Corona-Leaks. Das geht aus einer Mitteilung vom Freitag hervor. Mit dem Urteil von Ende Januar stütze das Bundesgericht den Entscheid des Berner Zwangsmassnahmengerichts vom letzten Juni, hiess es am Freitag in einem Communiqué. Bereits diese Instanz hatte sich auf den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis gestützt. Die beschlagnahmten Datenträger bleiben demnach versiegelt.

Laptops und Handy von Lauener und Walder beschlagnahmt

Die Bundesanwaltschaft (BA) beabsichtigte in der «Corona-Leaks»-Affäre mehrere Laptops, Handys und andere Datenträger des ehemaligen Informationschef Bersets Peter Lauener und des Ringier-CEO zu untersuchen. Die Beschwerde der BA nach dem Urteil des Berner Zwangsmassnahmengerichts wies das Bundesgericht nun aber ab.

Der Gesetzgeber gewichte das allgemeine Vertrauensverhältnis zwischen Informanten und Medienschaffenden grundsätzlich höher als das Bedürfnis nach Sachverhaltsaufklärung, schrieb das Bundesgericht dazu. Medienschaffende hätten ihre Quellen nur offenzulegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Richter: Quellenschutz gilt ohne Einschränkung

Dies sei nur der Fall, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten gehe oder wenn eine Aussage erforderlich sei, um eine Person aus einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben zu retten. Da das Delikt der Amtsgeheimnisverletzung nicht vom Ausnahmekatalog umfasst sei, gelte der Quellenschutz im konkreten Fall ohne Einschränkung, so die Richter.

Ringier begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts, wie das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme schreibt. Die höchstrichterliche Entscheidung bestätige die Rechtsauffassung, dass der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis auch in diesem Fall Anwendung finden. Hierauf hätten sich Ringier und Marc Walder stets berufen, so das Unternehmen weiter.

«Frontalangriff hat sich als unzulässig erwiesen» 

«Damit hat sich der Frontalangriff der Bundesanwaltschaft auf das Medienunternehmen Ringier definitiv als unzulässig erwiesen», kommentiert Manuel Liatowitsch, Group General Counsel und Mitglied Konzernleitung Ringier AG, das Urteil aus Lausanne.

Abschliessend betont Ringier, dass weder Personen noch Organe oder Tochtergesellschaften des Unternehmens Beschuldigte in diesem Verfahren waren. (sda/nil)


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