Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bundesgerichts findet ein aufsehenerregender Fall nun seinen juristischen Abschluss. Im Kern ging es um den Vorwurf der Unterschriftenfälschung, den der Beobachter im Dezember 2020 gegen den Krankenkassenvermittler Swiss Home Finance erhoben hatte.
Das höchste Schweizer Gericht stützt nun den Entscheid des Handelsgerichts Zürich: Es erachtet die Vorwürfe als erwiesen und die Berichterstattung durch das öffentliche Interesse als gerechtfertigt. Massgeblich für diese Einschätzung war unter anderem eine Videoaufnahme, die das Kopieren einer Unterschrift nahelegte. Das Bundesgericht erachtete den Wahrheitsbeweis deshalb als erbracht und wies die Beschwerde ab.
Aufsehenerregende PR-Kampagne
Als Reaktion auf den Beobachter-Artikel reagierte Unternehmer Benard Duzhmani im August 2021 mit einer öffentlichen Kampagne, um seinen Ruf wiederherzustellen. Beraten von der Agentur Rod Kommunikation, lancierte er am Nationalfeiertag unter dem Hashtag #SecondoAugust ein ganzseitiges Inserat in der NZZ am Sonntag, tags darauf auch in 20 Minuten (persoenlich.com berichtete).
Die Kampagne verlagerte den Fokus von den konkreten Vorwürfen hin zu einer übergeordneten Debatte über Integration und Misstrauen gegenüber Unternehmern mit Migrationshintergrund. Duzhmanis damaliger Kommunikationsberater David Schärer erklärte in einem persoenlich.com-Interview, man müsse zwischen dem «court of law» (Gerichtssaal) und dem «court of public opinion» (öffentliche Meinung) unterscheiden.
Beobachter-Chefredaktor Dominique Strebel wies die in der Kampagne geäusserten Vorwürfe gegenüber persoenlich.com vehement zurück. Er bezeichnete den Vorwurf fremdenfeindlicher Tendenzen als «absurd» und betonte, die Herkunft Duzhmanis sei ein relevanter Fakt für das Verständnis der Geschäftsabläufe gewesen. Strebel hielt fest: «Die Vorwürfe sind gut belegt».
Duzhmani: «Ich bin unschuldig»
Für die juristische Beurteilung des Falles spielte die PR-Kampagne indes keine Rolle. In seinem Urteil vom 4. Juli 2025, das nun veröffentlicht wurde, erwähnt das Bundesgericht die #SecondoAugust-Kampagne nicht. Der Fokus der Richter lag ausschliesslich auf der Klärung, ob die ursprüngliche Berichterstattung die Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt hat.
Für die Einordnung des Urteils ist die juristische Unterscheidung entscheidend: Es handelt sich um ein zivilrechtliches Verfahren wegen Persönlichkeitsverletzung und nicht um ein Strafverfahren. Das Bundesgericht hat also nicht über eine strafrechtliche Schuld der in die Geschäftspraktiken involvierten Personen geurteilt, sondern darüber, ob die Berichterstattung des Beobachters aufgrund der vorliegenden Informationen zulässig war.
«Die Unschuldsvermutung wurde in diesem Verfahren nicht gewahrt», so Benard Duzhmani gegenüber persoenlich.com. «Weder gegen mein Unternehmen noch gegen mich wurde je und bis heute ein straf- oder aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet. Ich bin unschuldig.» Deshalb prüfe er weitere rechtliche Schritte. Gegen wen, bleibt offen.


