22.06.2015

RTVG

Bundesgericht überweist Beschwerde an Zürcher Regierungsrat

Bereits der dritte Kanton muss sich mit der Abstimmung vom 14. Juni befassen.

Beschwerde gegen RTVG-Annahme an Zürcher Regierung überwiesen Lausanne (sda) Das Bundesgericht ist auf eine Stimmrechtsbeschwerde von zwei Zürchern nicht eingetreten, die sich gegen die Volksabstimmung betreffend die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) richtet. Die Beschwerde wird an den Zürcher Regierungsrat überwiesen, der in erster Instanz dafür zuständig ist.

Somit muss sich bereits die dritte Kantonsregierung mit der Abstimmung vom 14. Juni befassen. Auch in den Kantonen Basel-Land und Luzern sind Beschwerden eingereicht worden. Das neue Radio- und Fernsehgesetz wurde mit nur 3174 mehr Ja- als Nein-Stimmen angenommen. Auf Bundesebene handelt es sich um eines der knappsten Abstimmungsergebnisse. (sda)


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