03.05.2022

Fall Spiess-Hegglin

Bundesgericht weist Revisionsgesuch ab

Mit dem Revisionsgesuch sollte ein Publikationsverbot für die Journalistin Michèle Binswanger erreicht werden. Die Lausanner Richter haben dieses abgewiesen. Jolanda Spiess-Hegglin muss 6000 Franken an Gerichts- und Entschädigungskosten bezahlen.
Fall Spiess-Hegglin: Bundesgericht weist Revisionsgesuch ab
Jolanda Spiess-Hegglin wollte ein Buchprojekt der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger verhindern. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Das Bundesgericht hat ein Revisionsgesuch der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin abgewiesen. Damit versuchte Spiess-Hegglin – vertreten durch Anwältin Rena Zulauf – nochmals, ein Publikationsverbot für die Journalistin Michèle Binswanger zu erreichen, die ein Buch zur Ex-Kantonsrätin und den Geschehnissen der Zuger Landammannfeier von 2014 schrieb (persoenlich.com berichtete).

Das Bundesgericht trat Ende Januar nicht auf eine Beschwerde von Spiess-Hegglin gegen die Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen durch das Zuger Obergericht ein. Grund dafür war, dass in der Beschwerde nicht ausreichend begründet worden war, welche nicht wieder gutzumachenden Nachteile Spiess-Hegglin drohten.

Mit einem Revisionsgesuch versuchte die frühere Kantonsrätin, diesen Entscheid aufheben zu lassen. Dies ist ihr jedoch nicht gelungen, wie aus einem Urteil des Bundesgerichts vom 20. April hervor geht. Eine Revision ist nur unter gewissen sehr eng gefassten Bedingungen möglich. Diese sind vorliegend nicht erfüllt.

Laut dem Urteil, das persoenlich.com vorliegt, muss Jolanda Spiess-Hegglin die Gerichtskosten von 4000 Franken übernehmen. Zudem muss sie 2000 Franken Entschädigung an Michèle Binswanger zahlen.

Binswanger plant die Herausgabe eines Buches zur besagten Landammannfeier. Spiess-Hegglin war damals Mitglied des Zuger Kantonsrats. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen ihr und einem anderen Kantonsratskollegen zu einem Sexualkontakt. Über die tatsächlichen Geschehnisse besteht bis heute keine Klarheit.

Verschiedene Medien berichteten über die damaligen Ereignisse, so auch die Tages-Anzeiger-Journalistin Binswanger. Im Mai 2020 reichte Spiess-Hegglin beim Kantonsgericht Zug ein Gesuch um den Erlass vorsorglicher Massnahmen gegenüber Binswanger ein. Sie beantragte, Binswanger vorsorglich zu verbieten, ein Buch, einen Artikel oder eine andere Veröffentlichung zu publizieren, in der Handlungen von ihr bei der Feier thematisiert oder darüber spekuliert würde.

Der Einzelrichter des Kantonsgerichts hiess das Begehren gut. Er setzte eine Frist bis am 12. Oktober 2020, innerhalb welcher Spiess-Hegglin eine ordentliche Klage einreichen musste. Binswanger erhob Berufung vor dem Zuger Kantonsgericht und erhielt mit Urteil vom 1. September 2021 Recht. Das Gericht wies das Gesuch von Spiess-Hegglin um vorsorgliche Massnahmen ab.

Bundesgerichtsentscheid war so zu erwarten

Der jüngste Bundesgerichtsentscheid sei unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten gewesen, teilte die Anwältin von Spiess-Hegglin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie halte ihn aber inhaltlich nach wie vor für falsch und formalistisch überspitzt.

Bereits vor dem Urteil habe man eine Unterlassungsklage gegen Michèle Binswanger wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Spiess-Hegglin werde Schadenersatz-, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeansprüche geltend machen, sollten persönlichkeits- oder intimsphärenverletzende Aussagen in einem Buch oder einer anderweitigen Publikation veröffentlicht werden.

Binswanger schrieb auf Twitter: «Freude herrscht, Buch kommt.» (sda/cbe)



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Kommentare

  • Jürg Streuli, 04.05.2022 20:33 Uhr
    Nüchtern betrachtet stellt sich die Frage: Weshalb lässt Jolanda Spiess-Hegglin keine andere Sichtweise auf die Skandalnacht und ihre Folgen zu? Weshalb diese ständige Hysterie, wenn es doch laut ihrer eigenen Interpretation nichts zu verbergen gibt? Diese bedauernswerte Frau wird bis an ihr Lebensende von diesem Ereignis besessen sein und ausser ihren fanatisierten Fans schenkt ihr kaum jemand noch Glauben!
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