20.06.2025

Medienzentrum

Bundesrat senkt Akkreditierungshürden

Neu können etwa Journalistinnen und Journalisten eine Tagesakkreditierung für das Medienzentrum beantragen. Zudem werden die Mindestanforderungen für eine dauerhafte Akkreditierung von 60 auf 40 Prozent gesenkt.
Medienzentrum: Bundesrat senkt Akkreditierungshürden
Der Konferenzraum im Medienzentrum Bundeshaus vor einer Medienkonferenz. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Der Bundesrat hat am Freitag eine Totalrevision der Akkreditierungsverordnung für das Medienzentrum Bundeshaus verabschiedet. Die wichtigste Neuerung: Künftig genügt bereits eine Berichterstattung über Bundespolitik im Umfang von 40 Prozent einer Vollzeitstelle für eine Akkreditierung – bisher waren 60 Prozent nötig.

Mit dieser Lockerung trägt die Regierung den veränderten Arbeitsweisen in den Medienhäusern Rechnung. «Viele Redaktionen haben die Berichterstattung über die Bundespolitik in die Inlandsredaktion integriert und flexible Arbeitsformen eingeführt», heisst es im erläuternden Bericht der Bundeskanzlei. Teilzeitarbeitende Journalistinnen und Journalisten profitieren besonders von der neuen Regelung.

Neue Tagesakkreditierung für Fachjournalisten

Als weitere Neuerung führt der Bundesrat eine Tagesakkreditierung ein. Diese richtet sich an Medienschaffende, die die Kriterien für eine dauerhafte Akkreditierung nicht erfüllen – etwa Fachjournalistinnen und -journalisten, die nur gelegentlich über Bundeshaus-Themen berichten. Die Tagesakkreditierung kann für maximal 21 aufeinanderfolgende Tage beantragt werden.

Zudem wird es möglich, bei geplanten Absenzen von mehr als vier Wochen eine Stellvertretung zu akkreditieren. Dies betrifft etwa Mutterschaftsurlaub, Militärdienst oder längere Krankheit.

Arbeitsplätze weiterhin an 60-Prozent-Regel gekoppelt

Für einen festen Arbeitsplatz im Medienzentrum gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regeln: Dafür ist nach wie vor eine Berichterstattung im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle nötig. Allen anderen Akkreditierten stehen flexible Arbeitsplätze zur Verfügung.

Die Revision wurde in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) und den Parlamentsdiensten erarbeitet. Bestehende Akkreditierungen behalten bis zu ihrem regulären Ablauf ihre Gültigkeit.

Die neue Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. (pd/cbe)


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