24.01.2024

Corona-Leaks

Bundesrat verteidigt sein Vorgehen

Die Landesregierung widerspricht der parlamentarischen Aufsicht: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um Indiskretionen entgegenzuwirken. Trotzdem sollen noch weitere Schritte folgen. Nicht erwähnt wurde Alain Berset und seine Kontakte zu Ringier.
Corona-Leaks: Bundesrat verteidigt sein Vorgehen
Im Januar 2023 waren verschiedene Informationen aus einem Strafverfahren an die Öffentlichkeit gelangt. (Bild: Pixabay)

Nach den zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) das Thema aufgegriffen. Sie kamen in ihrem Mitte November veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen (persoenlich.com berichtete).

Am Mittwoch nahm der Bundesrat nun erstmals Stellung dazu. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen. Im Jahr 2023 habe es zwölf solche Anzeigen gegen unbekannt gegeben.

Die Bundeskanzlei prüfe zudem in Zusammenarbeit mit den Departementen regelmässig die Notwendigkeit von Zugriffen auf die Datenbank der Bundesratsgeschäfte sowie die Anzahl der Zugriffsberechtigten. Die Abwicklung von geheim klassifizierten Geschäften werde verbessert.

«Bundesrat verurteilt jegliche Indiskretionen»

Einen grossen Teil der insgesamt neun Empfehlungen der GPK hält der Bundesrat für bereits erfüllt. Weitere Verbesserungen seien jedoch angedacht, schreibt er. «Der Bundesrat verurteilt jegliche Indiskretionen.» Er begrüsse daher die Bemühungen der GPK, Indiskretionen seitens des Bundesrats und der Bundesverwaltung zu verhindern.

Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden. Ferner soll die Whistleblowing-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) künftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können.

Schliesslich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll. Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden.

Kontakte zum Ringier-CEO

Im Januar 2023 waren verschiedene Informationen aus einem Strafverfahren, das von einem von der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalt geführt wurde, an die Öffentlichkeit gelangt. Es handelte sich dabei namentlich um Inhalte aus Einvernahmeprotokollen und E-Mails des ehemaligen Kommunikationschefs des Eidgenössischen Departements des Inneren (EDI).

Gemäss der Medienberichterstattung soll dieser wiederholt den CEO der Ringier AG mit verschiedenen Informationen zu Covid-19-Geschäften des Bundesrates bedient haben, die zum Zeitpunkt der Weitergabe dem Amtsgeheimnis unterlegen haben sollen. In ihrem Bericht stellten die GPK gestützt auf eine Liste des Bundesrats und einer darauf basierenden Medienanalyse fest, dass unter 500 untersuchten Artikeln von 24 Medientiteln rund 200 sicher auf Indiskretionen basierten.

Berset hatte kurz vor seinem Rücktritt Kontakte mit dem CEO des Ringier-Konzerns während der Corona-Pandemie zugegeben, beharrte aber darauf, dass nichts Vertrauliches ausgetauscht worden sei. In der Stellungnahme des Bundesrats zum GPK-Bericht wird Berset oder sein ehemaliges Departement mit keinem Wort erwähnt. (pd/cbe)


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KOMMENTARE

Stefan Staub
25.01.2024 15:03 Uhr
Corona-Leaks Was da überhaupt etwas ? Man könnte aufgrund dieses Artikels und der Kommentare des Bundesrates z.Hd. des Parlaments und der heutigen Kommentare in der Ringier-Presse gerade dazu neigen, dass alles o.k. sei - dass die untersuchten Indiskretionen (Lauener - Departement Berset) geradezu eine Bagatelle seien. Berset's Departement hat es fertig gebracht, die anderen Bundesräte und deren Departemente auf gleichem Level zu verdächtigen und mitzubeschuldigen. Das ist aufgrund der Fakten (quasi-Standleitung zu Blick - CEO Walder durch Kommunikationschef Lauener) widerlegt. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, dass das Gericht auf sämtliche Chats - Mitteilungen - SMS's von Lauener zugreifen dürfte, aber das möchte natürlich weder Lauener noch Berset. Was am Schluss von der Untersuchung bleiben wird ist, dass Lauener finanziell für den erlittenen Unbill (obwohl er seine Daten nicht rausgibt) entschädigt und rehabilitiert wird - Berset ist nach seinem Abgang so oder so aus dem Schneider - die Ringier-Presse wird nach dem Abschluss sämtlicher Aspekte der Geschichte sagen dürfen, der Quellenschutz hätte funktioniert .... das Kollegialitätsprinzip dürfte dagegen schwer beschädigt sein - und niemand von der Presse wird Marc Walder und die Ringier-Presse für sein unhaltbares Vorgehen in der Sache verurteilen. Recherche-Journalisum geht definitif anders - also nicht über Standleitungen zu Kommunikationschefs der Bundesräte. Und noch etwas, man sollte gewählten Bundesräten zutrauen dürfen, dass sie sich ohne Kommunikationsstäbe in der Presse inszenieren - also auch da persönlich wieder mehr Verantwortung übernehmen.
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