05.05.2020

Nothilfe für Medien

«Das gibt den Verlagen etwas Luft zum Atmen»

Das Parlament sagt Ja zur Soforthilfe für Medien in der Coronakrise. Wie wird nun das Geld verteilt? Andreas Häuptli, Direktor des Verbandes Schweizer Medien, beantwortet drängende Fragen.
Nothilfe für Medien: «Das gibt den Verlagen etwas Luft zum Atmen»
Engagiert für die Verlage und den Schweizer Journalismus: Andreas Häuptli, Direktor vom Verband Schweizer Medien. (Bilder: Keystone-SDA/zVg.)
von Edith Hollenstein

Herr Häuptli, nun fordert auch der Nationalrat Soforthilfe. Was bedeutet dieser Entscheid für die Schweizer Verlage?
Diese Unterstützung gibt den vor allem kleinen Verlagen etwas Luft zum Atmen. Gerade bei den Regionalzeitungen sind im Lockdown bis zu 80 Prozent des Werbevolumens verloren gegangen. 

Als eine von mehreren Massnahmen sollen Lokal- und Regionalzeitungen von der Post gratis und die übrigen Tageszeitungen verbilligt zugestellt werden. Fliessen die rund 35 Millionen, die das Parlament dafür gesprochen hat, also zur Post?
Die Grundlage und Voraussetzung für eine Soforthilfe war eine bestehende gesetzliche Basis. Diese ist mit der etablierten indirekten Presseförderung, die im Postgesetz geregelt ist, vorhanden. Die Post erhält das Geld und gewährt den Verlagen entweder eine kostenlose oder tariflich vergünstigte Zustellung.

Können auch Magazine und Zeitschriften oder Wochenzeitungen von dieser Verbilligung profitieren?
Es gelten die Zulassungsbedingungen aus dem Postgesetz und der Postverordnung. Darin sind Kriterien für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen festgelegt. Darum sind schon heute Wochenzeitungen förderberechtigt.

Voraussetzung für die Zustellverbilligung ist, dass die Verlage für das laufende Jahr keine Dividenden auszahlen. 2020 sind aufgrund der enormen Werbe-Einbrüche ja sowieso keine Dividenden zu erwarten. Warum ist denn diese Klausel nötig, respektive: Wo wird sie Anwendung finden?
Die Debatte ist rund um die Nothilfe des Bundes mit den verbürgten Krediten und der gewährten Kurzarbeit entbrannt und wurde von den beiden KVF-Kommission in Bezug auf diese Nothilfe-Massnahmen angewandt.

Eine Frage zur Kurzarbeit: Wie stark haben die Medienhäuser auf dieses Mittel zurückgegriffen? 
Ein Grund, warum die Nothilfe gewährt wurde, ist die nur beschränkt anwendbare Kurzarbeit in den Redaktionen und Verlagen der Zeitungen. Die Nutzer erwarten heute beinahe einen Rund-um-die-Uhr-Service zu den Geschehnissen rund um die Coronakrise. Eine gedruckte, abonnierte Tageszeitung muss produziert und ausgetragen werden. Kurzarbeit ist darum nur für Bereiche, die nichts mit dem Tagesgeschehen zu tun haben eine Option. Eine Übersicht, in welchem Verlag in welchen Bereichen Kurzarbeit angemeldet wurden, haben wir nicht.

Andreas Häuptli hat die Fragen schriftlich beantwortet.



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