21.05.2025

Radiostreit

«Das Personal steht bereit»

Im Rechtsstreit um die Marke «Radio Grischa» kann Roger Schawinski einen Erfolg verbuchen: Somedia verzichtet auf einen Weiterzug. Im Interview kritisiert der Radiomacher die behördlichen Entscheidungen und bleibt kämpferisch. Seine Journalisten stehen bereit für einen Sendestart – sobald über seine Revision zur Konzessionsvergabe entschieden ist.
Radiostreit: «Das Personal steht bereit»
«Ich bin erschüttert, dass wir Opfer von Fehlentscheidungen gleich auf mehreren staatlichen Ebenen wurden. Dies hätte ich mir nicht vorstellen können», so Radiomacher Roger Schawinski. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Roger Schawinski, Somedia verliert die Marke «Radio Grischa». Der Entscheid des Institutes für Geistiges Eigentum ist rechtskräftig, Somedia verzichtete auf einen Weiterzug. Was bedeutet das für Sie?
Dies zeigt, dass wir von Beginn weg richtig gelegen sind. Somedia hat – entgegen ihren früheren Ankündigungen über einen Weiterzug – wegen völliger Aussichtslosigkeit kapituliert. Sie haben die Marke Radio Grischa vor zehn Jahren willkürlich geschreddert. All ihre späteren Versuche, die Marke nach unserem Auftreten wiederzubeleben, wirken deshalb bloss peinlich und hilflos.

Verschiedene Medien wie NZZ, SonntagsBlick oder der Tages-Anzeiger kritisieren momentan das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar zur Konzessionsvergabe in Graubünden stark. Glauben Sie, dass diese Berichterstattung das Gericht beim Beurteilen Ihrer Revision beeinflussen wird?
Transparenz ist immer wichtig. Und die Analyse dieser renommierten Journalisten aufgrund von vielen Unterlagen und Dokumenten ist eindeutig: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nachvollziehbar. Dies freut mich ungemein.

«Das Rechtsmittel der Revision wird selten angewendet»

Als wie gross erachten Sie die Chance, dass Sie mit Ihrer Revision Erfolg haben werden?
Das Rechtsmittel der Revision wird selten angewendet. In diesem Fall ist es jedoch sinnvoll und notwendig, da das Bundesverwaltungsgericht bei Radiokonzessionen sowohl erste als auch letzte Gerichtsinstanz ist. Das heisst ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nicht möglich. Damit erhält unsere Revision besonderes Gewicht.

Sie beanstanden, dass das Bundesverwaltungsgericht bei seinem Entscheid vom Januar von einer falschen Berechnungsgrundlage ausgegangen ist. Wie konnte dies passieren?
Dies weiss ich nicht. Entscheidend sind die vorliegenden Akten. Und die belegen eindeutig, dass wir alle Bedingungen punktgenau erfüllt haben. Das Gericht soll deshalb die vom Bakom verursachten glasklaren Rechenfehler korrigieren, die dieses Verfahren erst ausgelöst haben. In unserem Gesuch haben wir mittels Stellenplan und Organigramm eindeutig bewiesen, dass wir die geforderte 3:1-Regel eingehalten haben. Es wäre deshalb nicht nachvollziehbar, wenn uns das Gericht die vom Uvek erteilte Konzession aufgrund eines vorgeschobenen, rechnerisch widerlegten unbedeutenden Arguments entziehen würde.

Sieht dies das Bakom mittlerweile auch so?
Die groben Rechenfehler hat man dort offenbar erkannt.

Der SonntagsBlick schreibt von einem «bananenrepublikanisch anmutenden Vorgang» beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Würden Sie dies auch so formulieren?
Ich bin erschüttert, dass wir Opfer von Fehlentscheidungen gleich auf mehreren staatlichen Ebenen wurden. Dies hätte ich mir nicht vorstellen können.

In den Artikeln wird auch die Zusammensetzung des Gremiums, das das Urteil fällte, kritisiert. Gehört es nicht zu den Säulen des Rechtsstaates, Vertrauen in die Gerichtsinstanzen zu haben?
Zwei von drei Richter haben Bündner Wurzeln. Und dies bei einem Fall, der emotional mit einer von der Gegenpartei inspirierten Petition gegen mich als Zürcher Eindringling in Graubünden aufgeheizt wurde. Ich bin der Meinung, dass dies nicht hätte passieren dürfen. Bereits der Anschein, dass persönliche Befindlichkeiten eine Rolle spielen, sollte unbedingt vermieden werden.

Das Bakom, das bisher auch unterlegen ist, hat bis jetzt auf eine Stellungnahme verzichtet. Stört Sie dies?
Das Bakom und das Uvek haben unser Gesuch klar als besser beurteilt, und dies in mehrfacher Hinsicht. Daran hat sich nichts geändert. Man war dort sehr überrascht, dass ein Selektionskriterium – eines von vielen – vom Bundesverwaltungsgericht zu einem Ausschlusskriterium heraufstilisiert wurde. Dies widerspricht der bisherigen Praxis des Bakom. Es ist ein Übergriff in die Kompetenz der Fachbehörde, welcher, wenn er Bestand hätte, negative präjudizielle Wirkungen für viele künftige Rechtsfälle haben würde.

Bis jetzt ist immer von fest angestellten Angestellten und Volontären die Rede. Haben Sie bereits Mitarbeitende eingestellt und wie viel?
Es lagen Vorverträge vor – und zwar mit den besten, erfahrensten Bündner Radiojournalisten, die endlich ein unabhängiges Radio machen möchten, um so das hässliche regionale Lebrument-Medienmonopol zu brechen.

«Das Studio ist weitgehend gebaut»

Am 10. Juni – einen Tag vor Ihrem Geburtstag – ist die Eingabefrist beendet. Wann rechnen Sie mit dem definitiven Urteil?
Bald.

Gesetzt den Fall, Sie gewinnen den Rechtsstreit. Wann würden Sie mit Ihrem Radio starten?
Innerhalb von zwei, drei Monaten nach dem Urteil. Das Studio ist weitgehend gebaut, das Personal steht bereit.

Wäre ein Radio ohne Konzessionsgelder auch eine Möglichkeit?
In Graubünden keinesfalls. Und immer weniger auch in den Städten, wenn die Werbeerlöse weiter einbrechen.


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KOMMENTARE

Claude Bürki
21.05.2025 09:13 Uhr
Hoffentlich gelingt es doch noch, dieses Medienmonopol zu durchbrechen!