12.01.2018

Schweizer Presserat

Das Reglement muss überprüft werden

Wegen den Entwicklung der Medienbranche geht der Presserat bei seinen Zuständigkeitsregeln über die Bücher.

Der Schweizer Presserat prüft, ob er seine Zuständigkeitsregeln präzisieren muss. Auslöser war eine Beschwerde eines Barbesitzers in Sitten, der wegen angeblich rassistischen Äusserungen in zwei Beiträgen einer Internetseite scharf kritisiert wurde. Der Barbesitzer reichte daraufhin Beschwerde beim Presserat ein, weil er keine Möglichkeit bekommen hatte, seine Version darzulegen, wie der Presserat am Freitag mitteilte.

Dieser entschied sich, nicht darauf einzutreten. Die Walliser Website «L’1dex» präsentiere sich zwar visuell als journalistisches Medium. Allerdings erhebe die Internetseite im Gegensatz zu den Behauptungen des Beschwerdeführers nirgends den Anspruch, einen journalistischen Ansatz zu haben.

Auf Beschwerden gegen Medien mit «gemischtem Status», welche den journalistischen Ansatz beanspruchten, war der Presserat in der Vergangenheit eingegangen. Dieser Fall liege aber gemäss dem Reglement ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs. Es sei nicht die Aufgabe des Presserats, sich mit nicht-journalistischen Produkten zu befassen, sondern er müsse berufsethische Fragen von Journalistinnen und Journalisten des redaktionellen Teils der öffentlichen, periodischen und/oder auf die Aktualität bezogenen Medien beantworten.

Der vorliegende Fall bringt den Presserat aber dazu, sein Reglement zu überdenken. Die Entwicklung der Medienbranche bringe journalistisch anmutende Medien hervor, die nicht das Werk von Journalisten seien und daher auch nicht nach deren Berufsregeln funktionieren. Solche Produkte decke das Reglement heute nicht ab. (sda/cbe)

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240420