Am 20. September 2018 trafen sich laut der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» Polizisten und Staatsanwälte aus 17 Ländern auf Einladung des deutschen Bundeskriminalamtes BKA am Hauptsitz der Polizeibehörde in Wiesbaden. Die Deutschen übergaben jedem Gaststaat einen Datenträger mit den Daten aus den Panama Papers.
Die Schweizer Delegation habe allerdings als einzige die Annahme des Datenträgers verweigert. Der Experte des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) habe die Daten gemäss Instruktionen aus Bern nicht mit zurück in die Schweiz nehmen dürfen. Auf Anfragen der Zeitungen begründet die Bundesanwaltschaft, man sei an «gesetzlichen Grundlagen betreffend Beweiserhebung und Beweisverwertbarkeit gebunden». Allerdings habe das Vorgehen bei den Deutschen für Verwunderung gesorgt. Es verstärkte den Eindruck, dass die Schweiz ihren Finanzplatz selbst bei klaren Hinweisen auf Straftaten schütze, heisst es in der «SonntagsZeitung» (Artikel kostenpflichtig).
Die Panama Papers gelangten 2016 an die Öffentlichkeit. An den Enthüllungen war auch der Recherchedesk von Tamedia beteiligt. (persoenlich.com berichtete). Auch bei den 2017 veröffentlichten Paradise Papers reagieren die Schweizer Behörden zurückhaltend. (sda/cbe)
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27.01.2019 17:15 Uhr