Herr Schawinski, kam dieses Urteil für Sie völlig überraschend?
Total. Es ist grotesk, nicht nachvollziehbar. Ich komme mir vor wie in einem Roman von Kafka. Ein Volontär zu viel in unserem Gesuch als einzige Begründung? Was geht hier wirklich vor? Was lief hinter den Kulissen?
Wie beurteilen Sie diese Absage?
Als Schock. Und ich kann sie nicht einordnen. Was hat diese drei Richter bewogen, ein solches Urteil zu fällen? Was waren die Gründe? Welche Rolle spielt es, dass ich Mitinitiant des Projekts war? Gibt es politische Erwägungen? Ich weiss es schlicht nicht – und werde es wohl nie erfahren.
«Es handelt sich um ein marginales Element»
Das Gericht wirft Ihnen vor, dass Sie das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würden. Was bedeutet das?
Nichts. Es handelt sich um ein marginales Element. Dass man dieses allein gewichtet hat und alle relevanten Faktoren – besseres Gesuch, mehr Medienvielfalt – nicht einmal geprüft hat, ist in höchstem Mass schockierend. In Submissionsverfahren ist es üblich, dass man wenig relevante Aspekte später nachbessern kann. Hier hat man uns dies seltsamerweise nicht gewährt, und dies zudem bei einem medienpolitisch wichtigen Entscheid.
Hätte man dies in der Praxis nicht ändern können?
Das haben wir bereits getan und dem Gericht vorgelegt. Auch das Bakom hat uns in diesem Punkt unterstützt. Diese lächerliche Sache mit dem einen Volontär war also schon lange bereinigt.
«Dies alles hat sich nun in Luft aufgelöst»
Nun sind Sie seit über einem Jahr in Planung. Was bedeutet dies für Sie kostenmässig?
Es war viel mehr als ein Jahr. Über die Kosten habe ich noch keinen Überblick. Wir haben ein tolles Studio in Chur gebaut, weil wir ja in allen Aspekten klar vorne lagen. Wir haben ein tolles Team zusammengestellt und ein grossartiges Sendekonzept entwickelt. Dies alles hat sich nun in Luft aufgelöst!
Wer kommt dafür auf?
Wer wohl?
Sie können gemäss Bundesverwaltungsgericht das Urteil nicht mehr weiterziehen. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit mehr?
Nein. Das ist zugleich ein erst- und letztinstanzliches Urteil, was schon an und für sich ein Skandal ist.
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