30.01.2025

Privatradio

«Der Entscheid ist grotesk und nicht nachvollziehbar»

Roger Schawinski nimmt Stellung zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, seinem Projekt Radio Alpin nun doch keine Konzession zu erteilen. Der Radiomacher versteht nicht, was hier wirklich vorgeht.
Privatradio: «Der Entscheid ist grotesk und nicht nachvollziehbar»
Roger Schawinski kann nun wohl kein Radio in Chur in Betrieb nehmen, weil er keine Konzession für sein Projekt erhält. (Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller)

Herr Schawinski, kam dieses Urteil für Sie völlig überraschend?
Total. Es ist grotesk, nicht nachvollziehbar. Ich komme mir vor wie in einem Roman von Kafka. Ein Volontär zu viel in unserem Gesuch als einzige Begründung? Was geht hier wirklich vor? Was lief hinter den Kulissen?

Wie beurteilen Sie diese Absage?
Als Schock. Und ich kann sie nicht einordnen. Was hat diese drei Richter bewogen, ein solches Urteil zu fällen? Was waren die Gründe? Welche Rolle spielt es, dass ich Mitinitiant des Projekts war? Gibt es politische Erwägungen? Ich weiss es schlicht nicht – und werde es wohl nie erfahren.

«Es handelt sich um ein marginales Element»

Das Gericht wirft Ihnen vor, dass Sie das Mindestverhältnis der ausgebildeten zu den auszubildenden Programmschaffenden nicht erfüllen würden. Was bedeutet das?
Nichts. Es handelt sich um ein marginales Element. Dass man dieses allein gewichtet hat und alle relevanten Faktoren – besseres Gesuch, mehr Medienvielfalt – nicht einmal geprüft hat, ist in höchstem Mass schockierend. In Submissionsverfahren ist es üblich, dass man wenig relevante Aspekte später nachbessern kann. Hier hat man uns dies seltsamerweise nicht gewährt, und dies zudem bei einem medienpolitisch wichtigen Entscheid.

Hätte man dies in der Praxis nicht ändern können?
Das haben wir bereits getan und dem Gericht vorgelegt. Auch das Bakom hat uns in diesem Punkt unterstützt. Diese lächerliche Sache mit dem einen Volontär war also schon lange bereinigt.

«Dies alles hat sich nun in Luft aufgelöst»

Nun sind Sie seit über einem Jahr in Planung. Was bedeutet dies für Sie kostenmässig?
Es war viel mehr als ein Jahr. Über die Kosten habe ich noch keinen Überblick. Wir haben ein tolles Studio in Chur gebaut, weil wir ja in allen Aspekten klar vorne lagen. Wir haben ein tolles Team zusammengestellt und ein grossartiges Sendekonzept entwickelt. Dies alles hat sich nun in Luft aufgelöst!

Wer kommt dafür auf?
Wer wohl?

Sie können gemäss Bundesverwaltungsgericht das Urteil nicht mehr weiterziehen. Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit mehr?
Nein. Das ist zugleich ein erst- und letztinstanzliches Urteil, was schon an und für sich ein Skandal ist.



Lesen Sie auch das Interview mit Silvio Lebrument von Somedia.


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KOMMENTARE

Beat Fux
31.01.2025 10:12 Uhr
Mein Vertrauen in die Instituionen leidet und schwindet.
Maximilia Baumann
31.01.2025 08:54 Uhr
Ich verstehe das Problem nicht ganz. Herr Schawinski kann den Sender doch trotzdem in Betrieb nehmen und auf DAB senden. Damit könnte er zeigen, dass er es ernst meint. Oder geht es in erster Linie um die 3 Millionen Franken Subventionen pro Jahr, die er jetzt nicht mehr erhält?
Will Bur
30.01.2025 23:42 Uhr
Ein skandalöses Urteil! Eine zu viel aufgeführte, aber zwischenzeitlich korrigierte Azubi-Stelle soll also der entscheidende Faktor für die Konzessionsvergabe sein. Wo bleibt z.B. die geforderte Medienvielfalt, wenn praktisch alles im Gebiet Graubünden-Glarus aus dem Hause des Medienmonopolisten Lebrument kommt. Solche Urteile sind kein gutes Zeichen für die hiesige Medienlandschaft, denn wer gegen die Platzhirsche antritt, steht auf verlorenem Posten, denn es bleibt alles so wie es ist:-(
Joachim Braun
30.01.2025 16:37 Uhr
Der Rechtsstaat funktioniert regelbasiert. Und die Konzessionsregeln waren eindeutig. Sie gelten selbst für Herrn Schawinski, auch wenn er glaubt, er mache die Regeln. Die Unterstellungen, es seien politische Erwägungen im Spiel, zeugen ebenso von schlechtem Stil, wie die, seine Bewerbung sei in allen relevanten Punkten besser gewesen (tatsächlich waren die Anträge laut Bakom fast gleichwertig) und das öffentliche Ausplaudern von internen Verhandlungen, mit dem Herr Schawinski in jüngster Zeit sein Publikum unterhalten wollte.
Ueli Custer
30.01.2025 13:31 Uhr
Schon seltsam. Am gleichen Tag werden gleich zwei Entscheide gefällt, die auf die schlecht sind für Medienvielfalt. Während ich den Entscheid gegen Roger Schawinski in keiner Weise nachvollziehen kann, entspricht die volle Integration des Zofinger Tagblatts einfach den wirtschaftlichen Zwängen und ist für mich deshalb nachvollziehbar.
Manfred Klemann
30.01.2025 13:31 Uhr
Das ist wirklich eine ganz merkwürdige Entscheidung des Gerichts. Hier wird ein Monopol eines Familien Medien Betriebs aufrecht erhalten. Obwohl gerade auch Roger Schawinski bewiesen hat, dass er solche Monopole zum Nutzen der Meinungs Vielfalt und mit hoher Qualität auflösen kann. Da sollte die Bakom nochmals einschreiten. Das grossartige Graubünden hat es verdient, nicht nur einseitig berieselt zu werden. Kämpfen Sie, Herr Schawinski.

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