16.01.2001

"Der RTVG-Entwurf ist mutlos, nicht milleniums-würdig"

Radio 105 verlangt in einem offenen Brief an Bundespräsident Moritz Leuenberger eine liberale Neuordnung des Radiobereichs.

Giuseppe Scaglione, Delegierter des Verwaltungsrates von Radio 105 Network AG, wirft Bundesrat Moritz Leuenberger vor, auch in der Revision des neuen Radio- und Fernsehgesetzes RTVG "primär die SRG vor der Realität zu schützen". Der RTVG-Entwurf sei "mutlos und nicht milleniums-würdig". Scaglione schlägt eine "zukunftsorientierte und liberale Neuordnung" des Radiobereichs vor, die sich in 10 Punkten zusammenfassen lässt. "persoenlich.com" stellt sein Programm vor:

UKW-Versorgungs-Prinzipien

1. Die SRG erhält einen sprachregionalen Grundauftrag, der noch maximal 1 Programm pro Sprachregion umfasst. Sparten- und Zielgruppenradios, namentlich Radio DRS 3, gehören in der heutigen und zukünftigen Landschaft nicht mehr in einen Grundversorgungsauftrag sondern müssen in einer liberalisierten Ordnung Teil des Privaten Marktes sein.

2. Regionalradios, die Konzessionsgebühren in Anspruch nehmen, erhalten einen "Mindest-Grundauftrag", den sie alleine oder in Kooperation, auch zusammen mit der SRG, erfüllen können.

3. Die SRG-Programme der anderen Sprachregionen werden angesichts der geringen Hörerzahlen nur noch per Kabelnetz verbreitet, damit dem Bedürfnis der Bevölkerung, nämlich attraktive Programme über UKW empfangen zu könnnen, Rechnung getragen wird. Die SRG-Programme sind in der anderen Sprachregion jeweils Zielgruppenprogramme und gehören nicht mehr zur Grundversorgung. Die nationale Identität ist im Rahmen des Hauptprogramms zu berücksichtigen.

4. Eine SRG-unabhängige Frequenzoptimierung durch das BAKOM sollte verbindlich im Gesetz verankert sein. Die frei werdenden sprachregionalen Frequenzen werden an private Sender vergeben.

5. Bereits über Kabelnetz verbreitete, sprachregionale Radios wie z.B. Radio 105 haben Vorrang bei der Zuteilung der frei werdenden Frequenzen. Mit geeigneten Sparten- oder Zielgruppenformaten soll ein möglichst breit wirksames und wirtschaftlich tragfähiges Angebot über UKW verbreitet werden.

Kabelnetzverbreitung

6. Die Kabelnetze sind zu verpflichten, vom BAKOM konzessionierte Programme zu angemessenen Kosten zu verbreiten. Die Kosten sind im Streitfall durch das BAKOM festzulegen. Es macht wenig Sinn, dass der Staat Konzessionen für inländische Kabelradios erteilt, wenn die Verbreitung nicht gewährleistet ist. Eine personelle und wirtschaftliche Entflechtung von Regionalradio-Betreibern und den für die Aufschaltpolitik von Kabelnetzen verantwortlichen Personen ist zu fordern.

DAB und weitere Verbreitungstechnologien

7. Die SRG erhält das Recht, ihre Service-Public-Programme über DAB und zukünftige weitere Technologien zu verbreiten, d.h. maximal 3. Weitere Frequenzen sind an Private gemäss der neuen UKW-Versorgung zu verteilen.

8. Das BAKOM muss der Situation Rechnung tragen, dass kleinere, private Stationen nicht sämtliche der technischen Entwicklungskosten tragen können, d.h. finanzielle Starthilfen des Staates sind gesetzlich vorzusehen, um sinnvolle Technologien zu fördern oder um Chancengleichheit auch für finanzschwache kleinere Betriebe zu sichern.

Finanzierung

9. Die Finanzierung des Grundauftrags der SRG erfolgt beim Radio ausschliesslich über die Konzessionsgebühren. Die privaten Sender finanzieren sich ausschliesslich über Werbung und Sponsoring.

TV



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