27.05.2020

Frühzustellung von Zeitungen

Der Ständerat geht noch weiter

Die Medienkommission des Ständerats (KVF) will Zeitungsverlegern mehr Unterstützung zukommen lassen als der Bundesrat. Sie sieht vor, eine Förderung der Frühzustellung in Höhe von 40 Millionen Franken in das Massnahmenpaket zugunsten der Medien aufzunehmen.
Frühzustellung von Zeitungen: Der Ständerat geht noch weiter
Die Frühzustellung werde sehr stark nachgefragt und sei für die Medienbranche aus wirtschaftlicher Perspektive bedeutend, argumentiert eine Mehrheit der Kommission. (Bild: Keystone)

Anfang Woche hatte die wiederholte Forderung der Verleger bereits Rückenwind von einer Arbeitsgruppe des Bundes erhalten. Gemäss deren Bericht ist es grundsätzlich möglich, die indirekte Presseförderung auf die Früh- und Sonntagszustellung auszuweiten.

Mit 11 zu 2 Stimmen spricht sich nun auch die KVF für eine Ausweitung der Zustellermässigungen aus, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Frühzustellung werde sehr stark nachgefragt und sei für die Medienbranche aus wirtschaftlicher Perspektive bedeutend, argumentiert eine Mehrheit.

Befristet auf zehn Jahre

Bei der von spezialisierten Vertriebsorganisationen erbrachten Frühzustellung wird die Belieferung an Werktagen bis um 6.30 Uhr und in der Sonntagszustellung bis um 7.30 Uhr sichergestellt. Allein bei den heute geförderten Tages- und Wochenzeitungen werden rund die Hälfte der Exemplare in der Früh- und Sonntagszustellung transportiert. Diese werden bisher jedoch nicht subventioniert.

Gemäss dem von der Kommission angenommenen Antrag soll der Bund die Ermässigung der Frühzustellung befristet auf zehn Jahre mit einem jährlichen Beitrag von 40 Millionen Franken unterstützen. Die Frühzustellermässigungen sollen an der Höhe der Auflage bemessen werden.

Geld für Stiftungspresse

Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit neu 30 Millionen Franken zu unterstützen. Sie ist der Ansicht, dass diese genauso wie die Tages- und Wochenzeitungen demokratierelevant sei und deshalb dieselbe Unterstützung verdiene.

Nicht von der indirekten Presseförderung profitieren sollen nach Meinung der KVF dagegen Publikationen der Fach- und Spezialpresse. Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragte sie ihrem Rat eine entsprechende Präzisierung.

Für die indirekte Presseförderung stehen heute 30 Millionen Franken zur Verfügung. Der Bundesrat will diese auf 50 Millionen Franken aufstocken. Mit den Anträgen der Ständeratskommission erhöht sich um 50 Millionen Franken auf 100 Millionen Franken.

Eliminierung der Doppelbesteuerung

Über das Massnahmenpaket wird der Ständerat voraussichtlich in der Sommersession beraten. In der Gesamtabstimmung nahm die Ständeratskommission die Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen an. Das vom Bundesrat geschnürte Paket sieht neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung weitere Hilfen für die Medien vor (persoenlich.com berichtete).

Neu sollen auch Onlinemedien förderberechtigt sein. Dafür will der Bundesrat jährlich 30 Millionen Franken allgemeine Bundesmittel zur Verfügung stellen. Daneben will der Bundesrat die Rahmenbedingungen für elektronische Medien und Nachrichtenagenturen mit verschiedenen weiteren Massnahmen verbessern. Finanziert werden diese mit maximal 2 Prozent aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe.

Bei der Beratung der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, die ebenfalls Teil der Vorlage ist, beantragt die KVF mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV auszunehmen. Das entspricht dem kürzlich geäusserten Willen des Nationalrats und einer hängigen parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW).

Befristetes Notpaket

Neben dem langfristig angelegten Massnahmenpaket für die Medien hat das Parlament kürzlich ein Corona-Notpaket verabschiedet. Dieses hat der Bundesrat bereits konkretisiert. Zwei entsprechende Notverordnungen treten kommende Woche in Kraft.

30 Millionen Franken sind für private Radio- und TV-Veranstalter, 12,5 Millionen Franken für die indirekte Presseförderung, 10 Millionen Franken für die Nachrichtenagentur sowie 5 Millionen Franken für grössere Tages- und Wochenzeitungen vorgesehen. Die Hilfe ist auf sechs Monate befristet. (sda/lol)



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