Die SonntagsZeitung (SoZ) zieht den Fall Jagmetti vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dieser soll beurteilen, ob das Urteil des Bundesgerichts gegen einen SoZ-Redaktor die Meinungsfreiheit verletzt. Der Redaktor war wegen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente im Fall Jagmetti zu einer Busse verurteilt worden. Die Lausanner Richter hatten im vergangenen Dezember das Urteil der Zürcher Justiz bestätigt. Wie die SoZ in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt, verstosse die Begründung des Bundesgerichts nach ihrer Auffassung gegen die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Meinungsfreiheit.