16.09.2021

Fall Berset

Die «Weltwoche-Bombe» in den Medien

Im Erpressungsfall, der im letzten Jahr publik wurde, soll SP-Bundesrat Alain Berset gelogen haben. Zudem soll er seine Macht missbraucht haben, so die Weltwoche. Andere Medien haben die neusten Vorwürfe ebenfalls aufgegriffen. Eine Presseschau.
Fall Berset: Die «Weltwoche-Bombe» in den Medien
Die Weltwoche hat neue Details zum Erpressungsfall Alain Berset aufgedeckt. (Bild: Keystone/Alessandro della Valle)

«Frau, von Bersets Truppe plattgewalzt» – so titelte die Weltwoche in der Ausgabe vom Donnerstag. Bundesrat Alain Berset habe in seiner im November 2020 publik gewordenen Erpressungsaffäre «die Unwahrheit gesagt, Bundesbeamte missbraucht und Steuergeld verschleudert». Das würden «die geheimen Strafakten, die der Weltwoche vorliegen», belegen. Verfasst hat den Artikel Ex-SVP-Nationalrat und heutiger Weltwoche-Autor Christoph Mörgeli.

«Die Weltwoche zündet heute einen Sprengsatz der Extraklasse», heisst es bereits am Donnerstagmorgen auf Inside Paradeplatz unter dem Titel «Weltwoche-Bombe: Bersets Affäre wird Staatsskandal». Das Onlineportal liefert eine kompakte Zusammenfassung des Weltwoche-Artikels. «Die bisher geheimen Informationen der seit letztem Winter bekannten Affäre mit einer knapp 15 Jahre jüngeren Frau aus Zürich, die schreiben und musizieren kann und heute einen kleinen Sohn hat, sind an Explosivität kaum zu überbieten.» Trotzdem würden sich «in den grossen Online-Plattformen von Blick, Tages-Anzeiger, Watson und NZZ bis jetzt kein Wort zur Weltwoche-Titelstory» finden, kritisiert Inside Paradeplatz.

Das sollte sich gegen Abend ändern. «Seine ehemalige Affäre holt Bundesrat Alain Berset erneut ein», titelt die NZZ. Im Erpressungsfall war bislang nur bekannt, dass die Ex-Geliebte versucht hat, den Gesundheitsminister zu erpressen. Womit, war bislang nicht bekannt. «Jetzt hat die Weltwoche dieses Rätsel gelöst. Mit Verweis auf die Strafakten heisst es, die Frau habe dem Bundesrat Ende 2019 gedroht, bekanntzumachen, dass er sie einst genötigt habe, eine Abtreibung vorzunehmen», so die NZZ. Die Zeitung vermutet, dass anhand des jetzigen Wissensstands die Affäre für Alain Berset keine politischen Konsequenzen haben werde. «Einzig wegen des Auffliegens einer ausserehelichen Beziehung ist ein Bundesrat kaum angreifbar.»

«Schweres Geschütz»

«Alain Bersets grösstes Risiko: Warum versuchte sein Generalsekretär, seine private Affäre zu regeln?» Das fragen die CH-Media-Zeitungen am Donnerstagabend. «SVP-Nationalrat Alfred Heer sagt auf Anfrage von CH Media, dass er in der Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Antrag stellen werde, die Vorgänge in Bersets Departement zu untersuchen.» Heer wolle unter anderem wissen, was das Lösen der privaten Probleme von Alain Berset den Steuerzahler gekostet habe. Heer wird laut CH Media seinen Antrag am 22. Oktober einreichen.

«Die Weltwoche fährt gegen Alain Berset schweres Geschütz auf», heisst es in den Tamedia-Zeitungen. Drei Autoren und eine Autorin arbeiteten an diesem Artikel. Die SVP-nahe Weltwoche kolportiere viele Anwürfe, die die Privatsphäre von Berset und der Frau betreffen würden. «Mindestens zwei Vorwürfe sind aber – sollten sie zutreffen – relevant für die Öffentlichkeit», so die Tamedia-Blätter. Und weiter: «Die Zeitschrift beruft sich auf die Strafakte, die dieser Zeitung nicht vorliegt. Ob alle Informationen korrekt und vollständig wiedergegeben sind, lässt sich daher nicht verifizieren.» Berset selbst wolle sich zurzeit nicht zum Fall äussern.

«Darum holte Sondereinheit Tigris Schweizer Erpresserin von Berset ab», so die Schlagzeile auf blick.ch. «Dem Magazin liegen eigenen Angaben zufolge die streng unter Verschluss gehaltenen Untersuchungsakten zum Fall Scarlett Gehri vor, wie die Weltwoche die Frau nennt.» Wegen des Weltwoche-Artikels könnte es nun ein Verfahren geben, so der Blick weiter. «Bei den Behörden bestehen laut Blick-Informationen Anzeichen dafür, dass die Prozessunterlagen vom Fedpol aus an die Weltwoche gelangt sein könnten. Erhärte sich der Verdacht, müsse das untersucht werden.» (cbe)



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Kommentare

  • Cornelia Karli, 18.09.2021 13:24 Uhr
    MeToo lässt grüssen....- aber doch nicht bei Herrn Berset!?! Frage: hatte die Frau auch eine "ausreichende" rechtliche Vertretung?, oder ist dies im Falle Berset nicht nötig? Ein Bundesrat hat eine hohe Aufgabe in diesem Land und wie ein Polizist immer (auch ausser Dienst) immer Recht und Ordnung zu wahren hat, so ist auch ein Bundesrat meines Erachtens nicht nur von 8Uhr-21Uhr Bundesrat und Vertreter seines Volkes!
  • Rudolf Penzinger, 18.09.2021 08:09 Uhr
    Ein Bömbeli vom Mörgeli.
  • Reinhild Asmuth, 17.09.2021 11:20 Uhr
    Ich dachte ich sei beim „Blick“ gelandet, als ich den Artikel las. Offenbar wurde im vorausgehenden Gerichtsfall von Herrn Berset gegen eine Frau, die einen Bundesrat verunglimpfte, abgeklärt, ob diese Affäre sich zutrug. In jedem Fall war es eine arge Verleumdung dieser Frau, die voraussetzt, dass der Bundesrat wirklich eine Affäre mit der Frau hatte, was offensichtlich nicht der Fall war. Man könnte genauso ungeprüft behaupten, die Frau sei von rechten Kreisen der SVP gegen den SP Bundesrat „losgelassen“ worden. Es ist anzunehmen, dass das Ganze eine Attacke von „Rechts“ gegen den linken Bundesrat war. Damit kam die SVP nicht durch. Das Ganze ist keine Privatangelegenheit, sondern eine Verleumdung gegen einen Bundesrat, die ziemlich schädlich ist. … genauso ungeprüft kann man vermuten dass z.B. Herr Mörgeli nun weiterhin im Hintergrund die Fäden zieht und eine neue Attacke gegen den Bundesrat organisieren will, da man mit der ersten nicht durchkam. Das würde zur Art und Weise der SVP zu kommunizieren, passen. Da Bundesrat Berset keine „persönliche Beziehung“ zu dieser Frau hatte, ist er nicht als Privatperson, sondern als Bundesrat verleumderisch angegriffen worden. Berechtigterweise muss er sich nicht als „Alain“ Berset sondern als Bundesrat rechtfertigen. Somit hat er das Recht, die rechtlichen Mittel, die ihm auf Grund seines Amtes zustehen zu nutzen…da es ja eben keine Private Angelegenheit ist, sondern ein leumundsschädigender Angriff gegen einen Bundesrat ist. Für mich ist das zu wenig in Ihrem Beitrag erklärt worden……
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