24.04.2020

Berichterstattung über Corona

Ein Drittel der Journalisten an Arbeit gehindert

Bei Online-Pressekonferenzen habe es in mehreren Fällen keine Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen, schreibt Impressum. Einige Entscheidungsträger hätten zudem persönliche Interviews abgelehnt mit dem Verweis auf das BAG.
Berichterstattung über Corona: Ein Drittel der Journalisten an Arbeit gehindert
Nicht immer sind Journalisten willkommen. Hier fotografierte ein Fotojournalist von Keystone-SDA auf der Intensivstation im Universitätsspital Genf. (Bild: Keystone-SDA/Martial Trezzini)

Ein Drittel von insgesamt 143 befragten Journalisten in der Schweiz sind laut eigenen Aussagen bei der Arbeit im Zuge der Anti-Corona-Massnahmen behindert worden. Zu diesem Schluss kommt eine Erhebung durch den Journalistenverband Impressum. 

Zu den in der Umfrage am häufigsten genannten Fällen von Behinderungen gehörte der verweigerte oder erschwerte Zugang zu bestimmten Gebäuden, insbesondere Spitälern, sowie zu medizinischem Personal, wie Impressum am Freitag mitteilte.

Einige Entscheidungsträger hätten auch persönliche Interviews abgelehnt mit dem Verweis auf die Sicherheitsregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Im Rahmen von Online-Pressekonferenzen habe es in mehreren Fällen keine Möglichkeit gegeben, Fragen zu stellen oder kritische Themen seien ignorieren worden, antworteten laut Impressum mehrere Journalisten in der Umfrage.

Die Pressefreiheit müsse auch während der Krisenzeiten weiterhin gelten, schrieb Impressum weiter. Die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sei wichtiger denn je, für die Bevölkerung genauso wie für die Behörden selbst. Die Gewerkschaft forderte das Parlament auf, diesbezügliche Empfehlungen des Europarates von vor mehr als einem Monat umzusetzen. (sda/eh)


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