Herr Meyer, ärgert es Sie, dass es nicht zu einer gemeinsamen Lösung gekommen ist?
Als Geschäftsführer des Verbandes bin ich Mandatsträger und versuche, für alle meine Mitglieder das Optimum herauszuholen. Oft gelingt uns dies, in diesem Falle leider nicht. Daher bin ich etwas enttäuscht, aber nach den Erfahrungen in all den Diskussionen nicht verärgert.
Was bedeutet es, dass nun der Bundesrat über die Onlineaktivitäten der SRG entscheiden wird (vgl. persoenlich.com)?
Es wird einen Entscheid geben, den beide Seiten zu akzeptieren haben. Wird das Onlinewerbe-Verbot für die SRG aufrechterhalten, ist sie den ausländischen Sendern mit öffentlich-rechtlichem Auftrag gleichgestellt. Wird die Onlinewerbung zugestanden, werden die privaten Medienanbieter im Wettbewerb um Werbung durch die gebührenfinanzierte SRG konkurrenziert und es ist absehbar, dass für die privaten Medien der Werbekuchen kleiner wird.
Sie selber, der gesamte Vorstand des Verbandes Schweizer Medien und rund 30 Leute in Arbeitsgruppen haben ein Jahr lang nach einer Lösung gesucht. Doch am Ende blieb es bei der Ausgangssituation. Einen Kompromiss, wie für Schweizer Verhältnisse üblich, schafften Sie nicht. Dies ist doch ein Armutszeugnis.
Einen gut-eidgenössischen Kompromiss zu finden, braucht Zeit. Zu Beginn der Verhandlungen waren die Verleger und die SRG noch viel weiter auseinander. Eine Annäherung in einigen Punkten hat es gegeben, dazu brauchte es auch die Arbeitsgruppen, welche Grundlagen bereitstellten. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine Lösung zu finden wäre, die Politik aber die Zeit für die Lösungsfindung vorgegeben hat.
Hätten Sie nicht rascher und effizienter vorwärts arbeiten können?
Rückblickend und von aussen gesehen könnte man das vermuten. Zuerst mussten aber Grundlagen erarbeitet werden, was immerhin in knapp drei Monaten geschehen ist. Dann braucht es auch eine gewisse Zeit, bis Delegationsmitglieder dieselbe Sprache sprechen und sich verstehen. Zudem hat bei der SRG auch ein neuer Präsident in der Delegation installiert werden müssen. Und bei allen Delegationsmitgliedern gibt es noch ein Tagesgeschäft, das erledigt werden muss. Nicht zuletzt sind die Teilschritte der Verhandlungen in den eigenen Reihen abzugleichen. Beachtet werden muss auch, dass ein Entscheid von solcher Tragweite nicht übers Knie gebrochen werden darf.
Gab es innerhalb des Verbands Schweizer Medien unterschiedliche Meinungen?
Nein, die Verhandlungsdelegation hat von Anbeginn weg die Meinung des Präsidiums vertreten und diese in jeder Sitzung wieder abgeglichen. Es ist ausdrücklich keine Einzelmeinung, welche den Verhandlungen und den Vereinbarungsentwürfen zugrunde liegt.
Wie erlebten Sie SRG-Generaldirektor Roger de Weck während den Verhandlungen?
Ich möchte nicht einzelne Personen oder deren Rolle im Verhandlungsprozess kommentieren. Massgebend in solchen Situationen ist jeweils das Zusammenwirken der Delegation.
Nach wie vor gibt es einen primär strittigen Punkt: die Schwellenhöhe (Werbeeinnahmenbetrag, der unterschritten werden muss, damit der SRG Onlinewerbung erlaubt sein soll). Wie hoch soll die Schwelle laut Ihrem Vorschlag angesetzt sein?
Die SRG wandte sich im Jahr 2010 an den Bundesrat und ersuchte, die Onlinewerbung zuzulassen. Aufgrund der Werbeeinnahmen 2009 stellte sie fest, dass eine zusätzliche Finanzierung durch Onlinewerbung nötig wäre. Wenn aufgrund der Rechnung 2009 das Gesuch gestellt wurde, sollte dies auch jenen Wert ergeben, welcher als Schwellenwert die Onlinewerbung nötig macht. In den Vorjahren war dies ja nie ein Thema.
2009 waren es 267 Millionen Franken.
Ja, diesen Betrag sehen wir als Schwelle.
Wie will die SRG diese Schwelle festgelegt haben?
Die SRG spricht von einem Durchschnittswert von 10, 5 oder gar 3 Jahren, wobei die letzten Jahre eingerechnet werden sollten. Dabei ist zu bemerken, dass die Rechnung 2011 bezüglich TV-Werbeeinnahmen einen absoluten Höhepunkt darstellt. In einem neuen Schreiben vom 26. Juni 2012 wurde seitens der SRG zudem ein Betrag genannt, dessen Berechnungsgrundlage den Verlegern aber nicht klar ist.
Bei welchem Wert genau will die SRG diese Schwelle ansetzen?
Die Werbeeinnahmen 2011 werden von der SRG mit 388 Millionen Franken angegeben. Dieser Betrag müsste noch auf die gleiche Basis gestellt werden, wie jener gemäss unserer Definition für 2009. Im Endeffekt dürfte dies dann rund 320 Millionen geben.
Die SRG bemängelt in einer Stellungnahme von gestern Montag, dass Sie ihr erst dann Online-Werbung zugestehen, wenn die Einnahmen "regelrecht eingebrochen sind". Wie beurteilen Sie diese Haltung?
Der Hauptauftrag der SRG ist der Service public, welcher im Rundfunkbereich zu erbringen ist. Die Sendegefässe aus TV und Radio können auch über Online empfangen werden. Dafür erhält die SRG über 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder, aufgrund der Haushaltzunahmen laufend steigend. Dazu kommen Sponsoring- und Werbeeinnahmen. Brechen die TV-Werbeeinnahmen ein, muss der Programmauftrag primär über die Gebühren bezahlt werden und nicht, indem man die privaten Medien aus dem Werbemarkt verdrängt. Sonst gibt es langfristig nur noch die öffentlich-rechtlich finanzierte SRG als Medium.
Nun hoffen Sie auf einen verlegerfreundlichen Entscheid von Bundesrätin Doris Leuthard. Welche Anzeichen stimmen Sie zuversichtlich?
Bundesrätin Doris Leuthard kennt die Grundlagen, auf denen die beiden Delegationsmeinungen beruhen. Ich gehe davon aus, dass sie beachtet, dass die SRG einen Auftrag im Bereich des Rundfunks hat, welcher primär mit Gebühren finanziert wird, während die Verleger ihre Medienangebote durch Werbeeinnahmen finanzieren müssen. Die SRG kann nicht mit den ausländischen Privatsendern verglichen werden, sondern mit ZDF, ARD, etc. Letztere dürfen im Onlinebereich auch keine Werbung anbieten, damit der Markt nicht zusätzlich verzerrt wird. Als ausgebildete Juristin wird die Medienministerin der Bundesverfassung Art. 93 Abs. 4 Nachachtung verschaffen.
Medienministerin Leuthard hat aber durchaus Interesse an einer publizistisch starken SRG.
Die publizistische Leistung der SRG muss auch aus Sicht der Verleger stark sein. Diese Leistung kann jedoch unmöglich davon abhängen, ob der SRG die Online-Werbung erlaubt ist. Die Sendungen der SRG sind schon heute im Internet abrufbar und das unabhängig des bundesrätlichen Entscheides.
Was tun Sie, damit am Schluss die Verleger zufrieden sind und nicht Roger de Weck?
Es geht nicht um Verleger contra Roger de Weck. Es geht um die Erhaltung eines Systems: Gebühren für die SRG und deren Service-Public-Auftrag, Gelder aus Werbeeinnahmen für die privaten Angebote der Verleger in Print und Online. Beide Aufgaben sind für unsere Demokratie wichtig und beide Angebote müssen nebeneinander existieren. Im Endeffekt müssen beide zufrieden sein, da es unabhängig vom Entscheid auch künftig ein Nebeneinander und Miteinander geben wird.
Interview: Edith Hollenstein

