11.04.2017

No Billag

Einsparungen bei der SRG im Visier

Die Fernmeldekommission des Nationalrats (KVF) will von der Verwaltung zusätzliche Informationen im Zusammenhang mit der Initiative zur Abschaffung der Billag-Gebühren. Ausserdem verlangt die KVF eine Rückerstattung der Mehrwertsteuern.
No Billag: Einsparungen bei der SRG im Visier
Die Nationalratskommission denkt über Einsparungen bei der SRG nach und nimmt deshalb zwei Varianten unter die Lupe. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die KVF will insbesondere wissen, welche Folgen Einsparungen für die SRG hätten. Die KVF lässt zwei Varianten prüfen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten: einen Gebührenbeitrag von einer Milliarde Franken, was Einsparungen von 300 Millionen Franken bedeuten würde, und einen Beitrag von 750 Millionen Franken, also Einsparungen von 550 Millionen Franken. Zudem verlangte sie vertiefte Abklärungen über die Auswirkungen der digitalen Entwicklung.

Der Ständerat hat die Initiative in der Frühjahrssession einstimmig zur Ablehnung empfohlen (persoenlich.com berichtete). Hinter dieser stehen Vertreter der Jungen SVP und der Jungfreisinnigen. Sie argumentieren, die Programme der SRG gefielen nicht allen. Dass alle dazu gezwungen würden, sie über «Zwangsgebühren» mitzufinanzieren, sei unfair. Es gelte, der SRG den Geldhahn zuzudrehen.

Die SRG wird heute zu 70 bis 73 Prozent über die Gebühren finanziert. Sie erhält von den insgesamt 1,35 Milliarden Franken 1,235 Milliarden. Rund die Hälfte der Gebührengelder fliessen in die Information. Die privaten Haushalte bezahlen eine jährliche Empfangsgebühr von 451 Franken. Mit dem Systemwechsel von einer Gerätegebühr zu einer Haushaltsabgabe soll diese auf 400 Franken sinken.

Die SRG reagierte promt: «Auf entsprechende Rückfragen der Bundesverwaltung wird die SRG in aller Transparenz Auskunft geben, wie sich solche Szenarien auswirken würden. Die SRG wird selbstverständlich auch die Mitarbeiter als potenziell Betroffene vollumfänglich informieren», lässt sich SRG-Generaldirektor Roger de Weck in einer entsprechenden Antwort zitieren.

KVF verlangt Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Die Fernmeldekommission des Nationalrats verlangt ausserdem, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Sie hat mit 14 zu 8 Stimmen eine Kommissionsmotion beschlossen.

Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Dieses Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen festgehalten, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuer von 2,5 Prozent rückwirkend zurückerstattet werden muss (persoenlich.com berichtete).

Die Kommission will mit der Motion verhindern, dass sich alle Gebührenzahlenden einzeln an die Justiz wenden müssen. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag will sie mit der Motion eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen schaffen. (sda/cbe)

 



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