Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats will die SRG per Gesetz verpflichten, einen definierten Teil ihrer Aufträge an die unabhängige Schweizer audiovisuelle Industrie zu vergeben. Die am Freitag eröffnete Vernehmlassung sieht vor, dass künftig in der SRG-Konzession Mindestquoten für externe Produktionen festgelegt werden können.
Hintergrund ist die nach Ansicht der Kommission zu schwache Position der privaten Produktionsfirmen gegenüber der SRG. Diese seien heute «Bittsteller» und könnten nicht auf Augenhöhe verhandeln. Die geplante Gesetzesänderung soll mehr Planungssicherheit schaffen und zum Fortbestand eines vitalen audiovisuellen Marktes in der Schweiz beitragen. «Die privaten Anbieter nehmen heute aufgrund der starken Rolle der SRG eine Position von Bittstellenden ein», heisst es im erläuternden Bericht.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 24. April 2025. Die neue Regelung würde analog zu bereits bestehenden Vorgaben für Schweizer Literatur sowie Film- und Musikschaffen ausgestaltet. Kantone, Parteien, Verbände und interessierte Kreise sind eingeladen, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen FDP-Nationalrats Kurt Fluri zurück, die nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament von Christian Wasserfallen (FDP) übernommen wurde.
Die SRG ist bereits heute durch ihre Konzession verpflichtet, einen «angemessenen Anteil» von Aufträgen an die unabhängige audiovisuelle Industrie zu vergeben. Dies reichte National- und Ständerat nicht aus, die beide der parlamentarischen Initiative zustimmten. Mit der nun vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde erstmals die Möglichkeit geschaffen, in der Konzession verbindliche Mindestquoten festzulegen. (cbe)