28.10.2021

Falsche Behauptungen

Fabien Dunand muss vor Gericht

Der Ex-Chefredaktor von 24 heures ist wegen Verleumdung und Schreckung der Bevölkerung verurteilt worden.
Falsche Behauptungen: Fabien Dunand muss vor Gericht
Der ehemalige Journalist Fabien Dunand verlässt am Donnerstag den Gerichtssaal nach der Urteilsverkündung in seinem Verleumdungsprozess im Gericht Montbenon in Lausanne. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Der Waadtländer Journalist Fabien Dunand ist am Donnerstag vom Polizeigericht Lausanne wegen Verleumdung und Schreckung der Bevölkerung zu 150 Tagessätzen zu je 60 Franken ohne Bewährung verurteilt worden. Er hat laut dem Gericht fälschlicherweise behauptet, das Bauunternehmen Orllati habe Trinkwasser verschmutzt und die ehemalige Regierungsrätin Jacqueline de Quattro und ihr Umweltdepartement hätten weg geschaut.

Der ehemalige Chefredaktor der Waadtländer Zeitung 24 heures sah sich als Whistleblower. Er hatte Ende 2016, Anfang 2017 und 2018 zunächst anonym in mehreren Briefen an Behörden und verschiedene Medien das Bauunternehmen Orllati der massiven Umweltverschmutzung beschuldigt, so etwa in einer Naturschutzzone in Bioley-Orjulaz VD. Gleichzeitig warf er dem Kanton vor, die Augen vor illegalen Praktiken zu verschliessen. Dass die anonymen Anschuldigungen von Dunand ausgingen, hatte die Zeitung Le Temps später enthüllt.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hatte Dunand im August per Strafbefehl wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 60 Franken auf Bewährung verurteilt. Zum Prozess kam es, weil Dunant gegen den Strafbefehl Berufung einlegte (persoenlich.com berichtete).

Laut dem Polizeigericht waren die Vorwürfe allesamt falsch. Sie schreckten die Bevölkerung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf und schadeten dem Ruf der Kantonsbehörden und namentlich demjenigen de Quattros. Dunand habe dies nur getan, um zu schaden.

Sein Verhalten sei «armselig» und eines ehemaligen Journalisten seines Formates «unwürdig», sagte der Präsident des Polizeigerichts, Pierre Bruttin. Mit Verwies auf die wiederholten Anschuldigungen gegenüber de Quattro, sagte Bruttin, das Verhalten einer Politikerin oder eines Politikers zu kritisieren, sei eine Sache. Eine andere sei es, zu sagen, diese Person verbringe ihre Zeit damit zu lügen.

Genugtuung für de Quattro

Das Gericht verschärfte die vom Staatsanwalt geforderte Strafe und verwandelte diese von einer bedingten in eine unbedingte. Ausserdem muss Dunand die Gerichtskosten tragen und der ehemaligen Staatsrätin de Quattro Honorarkosten in der Höhe von 15'000 Franken entrichten. Die Baugruppe Orllati erhält eine Art Genugtuung von 12'000 Franken.

De Quattros Anwalt, François Roux, liess am Donnerstag nach der Urteilseröffnung ausrichten, dass seine Mandantin mit dem Resultat «zufrieden» sei, nach all dem, was sie in den letzten viereinhalb Jahren habe erdulden müssen. Beim Prozessauftakt am Montag hatte die ehemalige FDP-Staatsrätin vor Gericht gesagt, sie habe sich gemobbt und beschimpft gefühlt. Sie verlangte von Dunand eine Entschuldigung und dass er damit aufhöre, ihren Ruf und ihre Existenz zu zerstören.

Dunands Anwalt Elie Elkam sprach am Donnerstag von einem «schwarzen Tag für die Waadtländer Justiz». Ob sein Mandant Berufung gegen das Urteil einlegen wird, hat er noch nicht entschieden. Elkam hatte auf Freispruch plädiert. (sda/cbe)


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