12.07.2018

Presserat

Falsches Zitat in «Basler Zeitung» gerügt

Der Titel eines Artikels im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag der Universität Basel ist falsch gewesen. Nicht eingetreten wurde auf eine Beschwerde gegen einen privaten Tweet eines BaZ-Journalisten.
Presserat: Falsches Zitat in «Basler Zeitung» gerügt
Im November 2017 veröffentlichte die «Basler Zeitung» eine Reihe von Artikeln zur Genderforscherin Franziska Schutzbach von der Uni Basel. (Bild: Keystone/Martin Rütschi)

Wegen eines falsch wiedergegebenen Zitats im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag der Universität Basel hat der Schweizer Presserat die «Basler Zeitung» (BaZ) gerügt. Der Titel des gerügten Artikels, «Schutzbach verliert Lehrauftrag», war falsch, wie der Presserat am Donnerstag mitteilte. Schon länger sei festgestanden, dass Genderforscherin Franziska Schutzbach kein neuer Lehrauftrag erteilt werde. Mit dem falsch wiedergegebenen Zitat habe die BaZ die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Der Titel wurde inzwischen angepasst.

Eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schutzbach wies der Presserat dagegen ab. Die BaZ habe die Vorwürfe gegen die Genderforscherin genügend belegt, die Betroffene dazu befragt und entscheidende Antworten wörtlich im Artikel veröffentlicht. Journalisten dürften zudem kritisch berichten, wenn eine Hochschuldozentin zu einem politischen Thema schreibe.

Der Presserat hätte sich indes eine bessere Einordnung der von der BaZ zitierten Aussagen aus einem Blog-Eintrag von Schutzbach gewünscht. Der Autor habe mit keinem Wort erwähnt, dass es sich beim Blog-Eintrag in grossen Teilen um ein Gedankenspiel gehandelt habe. Diese Information hätte gemäss Presserat dem Publikum geholfen.

Nicht zuständig für Journalisten-Tweet

Nicht eingetreten ist der Presserat im Weiteren auf eine Beschwerde gegen einen privaten Tweet eines BaZ-Journalisten. Am 25. Juni 2017 versandte Dominik Feusi, Leiter der BaZ-Bundeshausredaktion, einen Tweet folgenden Inhalts: «Zwei Politikerinnen, @margretkiener und @HeidiMueck unterstützen das: Holocaust-Überlebende an Uni niedergebrüllt». Angefügt war ein Link auf einen Artikel das Onlineportal der «Berliner Zeitung».

Twitter sei in der Regel kein redaktionell bearbeitetes Medium, so der Pressrat. Dies wäre laut dem Geschäftsreglement des Presserats für ein Eintreten erforderlich. Die BaZ könne ausserdem nicht verantwortlich sein für einen Text, der nicht von ihr redigiert wurde. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Autor des Tweets häufig twittert und dies mit der Identifikation als BaZ-Journalist.

Mit der Verbreitung von Informationen über Twitter würden sich dem Presserat indes grundsätzliche Fragen hinsichtlich seiner Zuständigkeit stellen. Er werde daher darauf zurückkommen. (sda/cbe)

 

 



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