18.07.2006

Norbert Wiedmer

Filmer verlangt Schadenersatz vom Bundespräsidenten

Klage gegen Departement Leuenberger.

Filmer Norbert Wiedmer wollte den diesjährigen Bundepräsidenten Moritz Leuenberger in seinem Amtsjahr im politischen Alltag begleiten. Nach einer ersten Zusage, wollte aber Leuenberger doch nicht mehr mitmachen. Weil Wiedmer im Vertrauen auf schriftliche und mündliche Zusagen des Departements bereits ein Drehbuch erstellt, Verträge mit Dritten abgeschlossen und 10 der 40 geplanten Drehtage absolvierte, will er gegen das Departement Leuenberger klagen und bis zu 100'000 Franken Schadenersatz verlangen, wie der Tages-Anzeiger (TA) berichtet.

Für den Anwalt Wiedmers, Thomas Tribolet, kommt laut TA die nachträgliche Absage einem Vertragsbruch gleich. Darum müsse für den entstandenen Schaden das Departement Leuenberger aufkommen. Nach Ansicht von Urs Leu, dem Anwalt Leuenbergers, entstand weder ein Vertrag noch könne Vertrauenshaftung geltend gemacht werden, wie er gegenüber dem TA erklärt.


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