Gemäss einer Mitteilung begrüsst der SVJ (Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten) die Gutheissung der Appellation eines Fotografen durch das Zürcher Obergericht. Der Fotograf war wegen Landfriedensbruch angeklagt. Vorgeworfen wurde ihm die Teilnahme an der unbewilligten Nachdemonstration zum offiziellen 1. Mai 2001, obwohl er lediglich in seiner beruflichen Funktion als Fotograf die Demonstration verfolgte.
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