18.04.2007

CIA-Fax-Affäre

Freispruch für SoBli-Journalisten

Entschädigung von 20'000 Franken für Angeklagte.

In der CIA-Fax-Affäre sind die drei angeklagten SonntagsBlick-Journalisten vom Militärgericht 6 in St. Gallen freigesprochen worden. Sie erhalten zudem eine Entschädigung von 20'000 Franken. Der Ankläger hatte happige Geldstrafen gefordert.

Die amtlichen Kosten des Verfahrens übernimmt die Bundeskasse. Die Arbeit des Strategischen Nachrichtendienstes (SND) sei zwar beeinträchtigt worden, befand das Gericht am Dienstag. Eine Verletzung militärischer Geheimnisse stellte es aber nicht fest. Dass die Reputation des SND gelitten habe, sei im betreffenden Fall kein Tatbestand.

Die Journalisten hatten ein als geheim klassifiziertes Dokument des SND im "SonntagsBlick" vom 8. Januar 2006 veröffentlicht. Ihnen wurde deshalb die Verletzung militärischer Geheimnisse vorgeworfen. Sie hätten damit den Strategischen Nachrichtendienst geschwächt und die Sicherheit der Schweiz gefährdet.

Journalistischer Pflicht nachgekommen

Den Richtern erklärten die Angeklagten, sie anerkennten das Militärgericht 6 nicht. Und sie gaben sich zugeknöpft. In der Befragung durch Gerichtspräsident Hans Rudolf Arta verwiesen sie auf die Prozessakten oder antworteten mit: "Kein Kommentar" und beriefen sich auf das Recht der freien Meinungsäusserung.

Das Gericht sei demokratisch nicht legitimiert, sagte einer der Journalisten. Mit dem publizierten Dokument sei erstmals von Staatsseite bestätigt worden, dass CIA-Gefängnisse existierten und es Gefangenenflüge gegeben habe, sagte der mitangeklagte ehemalige Chefredaktor des "SonntagsBlicks".

Die Zeugenbefragung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Es könnten Dinge an die Öffentichkeit gelangen, die die "Staatssicherheit" gefährdeten, sagte Gerichtspräsident Arta. Als Zeugen wurden unter anderem der Chef des SND sowie ein Mitarbeiter von Korps-Kommandant Christophe Keckeis aufgeboten.

Geheimes verraten

Der Auditor (Ankläger) sagte, der ehemalige Chefredaktor habe das Dokument trotz Keckeis' Verbot integral publiziert. Damit habe er vorsätzlich gehandelt und die Arbeit der Armee beeinträchtigt. Andere Nachrichtendienste seien danach zum SND auf Distanz gegangen.

Für den ehemaligen Chefredaktor forderte der Auditor 90 Tagessätze zu 440 Franken sowie eine Busse von 6000 Franken. Das sind insgesamt 45 600 Franken Geldstrafe. Für die beiden anderen Journalisten verlangte die Anklage je 60 Tagessätze zu 210 Franken und je 2000 Franken Busse, was einer Geldstrafe von 14'600 Franken entspricht. Für die bedingt ausgesprochenen Tagessätze sollte eine Bewährungsfrist von zwei Jahren angesetzt werden.

Der Verteidiger sagte, der SND gehöre nicht zur Armee. Damit sei kein militärisches Geheimnis verletzt worden. Der Chefredaktor sei Kommentator gewesen und nicht Autor. Er sei also kein Geheimnisverräter. Der Fax sei vom SND-Chef als "Zufallsprodukt" bezeichnet worden.

Erleichterung

Marc Walder, der jetzige Chefredaktor des "SonntagsBlick", reagierte in einer ersten Stellungnahme erleichtert auf das Urteil. "Wir akzeptieren die Zuständigkeit der Militärjustiz für diese Angelegenheit dennoch nach wie vor nicht", hielt er fest.

Die Mediengewerkschaften comedia, impressum und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) bezeichneten das Urteil als Etappensieg für die Pressefreiheit. Die Schweizer Sektion der Organisation "Reporter ohne Grenzen" forderte, dass Zivilpersonen nicht mehr vor einem Militärgericht verurteilt werden dürften.


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