Das Verwaltungsgericht Zürich hat entschieden, dass formelle Beschlüsse der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen. Das rechtskräftige Urteil beendet einen siebenjährigen Rechtsstreit und verpflichtet die Zürcher Gesundheitsdirektion, Beschlüsse aus GDK-Vorstandssitzungen offenzulegen.
Der Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch hatte 2018 Einsicht in Unterlagen der GDK-Vorstandssitzungen verlangt, darunter Einladungen, Traktandenlisten und Protokolle. Die Gesundheitsdirektion verweigerte den Zugang mit der Begründung, die GDK sei ein privatrechtlich organisierter Zusammenschluss und nicht dem kantonalen Informationsgesetz unterstellt. Das Bundesgericht hielt 2021 in einem Zwischenentscheid fest, dass alle Dokumente im Besitz einer kantonalen Behörde grundsätzlich dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen, unabhängig von ihrer Herkunft (persoenlich.com berichtete).
Unterscheidung zwischen Beratung und Beschluss
Das Gericht unterscheidet laut einer Mitteilung von Öffentlichkeitsgesetz.ch zwischen dem geschützten Meinungsbildungsprozess und den formellen Beschlüssen. Während die detaillierten Protokollinhalte vertraulich bleiben dürfen, müssen die gefassten Beschlüsse offengelegt werden. Diese seien sachlich formuliert, liessen keine Rückschlüsse auf individuelle Positionen einzelner Kantone zu und beeinträchtigten die interne Willensbildung nicht.
Das Urteil ist auf vergleichbare interkantonale Konferenzen übertragbar und erhöht den Druck auf die Kantone, das Öffentlichkeitsprinzip auch bei gemeinsamen Organen konsequent anzuwenden. In interkantonalen Konferenzen in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder Sicherheit werden zentrale politische Weichenstellungen vorbereitet. Die Praxis entspricht nun derjenigen bei Regierungsratssitzungen, bei denen der Entscheid öffentlich, die Diskussion jedoch vertraulich ist. (pd/cbe)

