Ein Journalist ist beim deutschen Bundesverfassungsgericht mit einer Klage zum Auskunftsrecht von Journalisten gescheitert. Der Mitarbeiter der "Bild"-Zeitung hatte 2010 erfolglos versucht, vom Auslandsgeheimdienst (BND) Angaben über die Nazi-Vergangenheit von Mitarbeitern der Behörde einzuholen.
Die Richter in Karlsruhe sahen die Grundrechte des Journalisten in ihrem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nicht als verletzt an. 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht seine Klage abgelehnt, worauf und er Beschwerde in Karlsruhe einlegte.
Die Verfassungsrichter bestätigten die Entscheidung ihrer Leipziger Kollegen nun jedoch. Danach haben Journalisten aus dem Grundrecht der Pressefreiheit zwar durchaus einen einklagbaren Anspruch auf Herausgabe von Informationen. Die Behörden müssten aber nur diejenigen Auskünfte herausgeben, die sie nicht erst aufwendig beschaffen müssten, hiess es.
Der BND hatte damals argumentiert, keinen Überblick über die NS-Vergangenheit seiner Mitarbeiter zu haben. Die gewünschten Auskünfte seien in Tausenden von Personalakten versteckt und nicht auf Knopfdruck abrufbar. Ausserdem untersuche eine unabhängige Historikerkommission die BND-Geschichte. (sda/dpa)
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