29.08.2002

Fall Borer/Ringier

Gericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Djamile Rowe

Weiterer Rechtsstreit beigelegt.

In den juristischen Auseinandersetzungen rund um den Fall des ehemaligen Schweizer Botschafters in Berlin, Thomas Borer, ist ein weiterer Rechtsstreit beigelegt. Das Berliner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Djamile Rowe bestätigt. Nach Angaben des Berliner Landgerichts darf die 34-jährige Visagistin Rowe nicht mehr behaupten, sie sei durch Geld oder psychischen Druck zu ihren Geständnissen über die angebliche Affäre mit Borer gebracht worden.


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