21.03.2024

Ringier

Gericht tritt auf Beschwerde nicht ein

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts stuft Ringier-CEO Marc Walder als nicht direkt Betroffener ein. Dieser hatte die Einstellung eines von Peter Lauener angestrengten Verfahrens angefochten.
Ringier: Gericht tritt auf Beschwerde nicht ein
Ist in zwei Strafverfahren zu den Corona-Leak unterlegen: Ringier-Chef Marc Walder, hier am SwissMediaForum in Luzern. (Bild: SMF)

Eine weitere Niederlage für Ringier-Chef Marc Walder. Dieser war in zwei Verfahren gegen Peter Marti, ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes in Sachen Corona-Leaks, involviert. Eines der Strafverfahren wurde Ende Februar eingestellt, wie am Sonntag bekannt wurde (persoenlich.com berichtete).

In einem zweiten Verfahren reichte Peter Lauener, Hauptverdächtiger im Fall der Corona-Leaks, eine Strafanzeige gegen Marti ein wegen Amtsgeheimnisverletzung, Amtsmissbrauch, Begünstigung, Amtsanmassung sowie strafbare Handlungen gegen den Geheim- oder Privatbereich. Dieses wurde eingestellt, gelangte aber vor die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, nachdem Walder die Einstellung angefochten hatte.

Die Beschwerdekammer kam nun zum Schluss, dass Walder gar nicht beschwerdeberechtigt war, so die NZZ in der Ausgabe vom Donnerstag. Er sei nicht als Geschädigter zu betrachten. In der schriftlichen Begründung, die der NZZ vorliegt, heisst es, Walder habe die von Lauener erhobenen Vorwürfe zu eigen gemacht, «ohne selber substanzielle Ausführungen zu machen». Das Gericht trat deshalb auf Walders Beschwerde gar nicht erst ein. (cbe)


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