An der Branchenkonferenz von Dienstag haben die Syndicom-Mitglieder die Vereinbarung mit dem Verlegerverband VSM angenommen, teilt die Gewerkschaft am Mittwoch mit. Die Vereinbarung ist das Ergebnis zahlreicher Verhandlungsrunden und soll einen Arbeitsmarkt regulieren, der seit Jahren von Sparprogrammen, Massenentlassungen und Lohndruck geprägt ist.
Besonders profitieren sollen Berufseinsteiger: Die festgelegten Einstiegslöhne liegen über dem bisherigen Niveau, heisst es weiter. Stephanie Vonarburg, Leiterin Sektor Medien und Vizepräsidentin von Syndicom, beziffert die Reichweite: «Mit der Branchenvereinbarung erwarten wir für rund 20 Prozent der potenziell Unterstellten konkrete Verbesserungen bei den Einstiegslöhnen», wird Vonarburg zitiert.
Offen bleibt die Frage der freien Medienschaffenden. Deren Honorare sind in der Vereinbarung nicht verbindlich geregelt, sondern sollen lediglich «angemessen» sein – ein zentraler Kritikpunkt von Syndicom. Vonarburg macht die Position der Gewerkschaft deutlich: «Ein Tagessatz unter 550 Franken ist nicht angemessen, davon können sie nicht leben. Das wird in jedem Handwerks-Beruf anerkannt, das muss auch in der Medienbranche wieder zum Mindest-Standard werden.»
Nun ist der VSM am Zug: Der Verlegerverband entscheidet am 7. Mai über seine Zustimmung. Auch der Journalistenverband Impressum hat angekündigt, sich anzuschliessen. Damit die Vereinbarung in Kraft tritt, müssen genügend Verlage unterzeichnen, sodass mindestens 3000 Beschäftigte – drei Viertel der potenziell Unterstellten – vertragsunterstellt sind.
Im März sah es noch danach aus, als könnten die Verhandlungen nach 30 Runden scheitern. Impressum hatte das erreichte Paket zwar genehmigt, bestand aber weiter unter anderem auf bessere Honorare für die Freien (persoenlich.com berichtete). Letzte Woche hat der VSM angekündigt, den Verlagen ein «Merkblatt freie journalistische Mitarbeit» als Orientierung vorzulegen.
Die Vereinbarung ist auf drei Jahre bis 2029 befristet und soll jährlich gemeinsam überprüft werden. Für Syndicom ist sie ein erster Schritt in Richtung eines vollwertigen Gesamtarbeitsvertrags. «Ein neuer GAV muss dort ansetzen, wo die aktuelle Vereinbarung keine Fortschritte bringt: bei verbindlichen Mindesthonoraren, bei einer Lohnentwicklung für alle und beim Schutz vor Entlassungen», so Vonarburg weiter. (pd/spo)
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29.04.2026 13:32 Uhr

