04.05.2001

Schweizer Werbefenster

"Gleiche Werbebestimmungen bereits Realität"

Keine Bevorzugung für Betreiber und Vermarkter.

Auch Schweizer Werbefenster auf ausländischen TV-Sendern unterstehen den Richtlinien des Schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Werbung für Alkohol und politische Werbung sind ihnen genau so verboten wie Schweizer Sendern. Die Betreiber und Vermarkter der Schweizer Werbefenster auf ProSieben, SAT.1, RTL, RTL 2 und Kabel 1 stellen in einem gemeinsamen Communiqué klar, dass sie gegenüber Schweizer Sendern nicht bevorzugt würden. Auch die Schweizer Werbefenster müssten sämtliche Werbebestimmungen des Schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzes beachten.

Tele24, TeleBärn und Tele M1 hätten am Donnerstag in einer Pressekonferenz verlangt, dass ihre Werbebestimmungen "an jene der ausländischen Sender, die auf dem Schweizer Markt Werbung akquirieren" angepasst würden. Tele24 habe gar eine "Benachteiligung der privaten Veranstalter gegenüber (...) den deutschen Werbefenstern" beklagt. Wie SevenOne Media (Schweiz), SAT.1 (Schweiz), IP Multimedia (Schweiz) und RMB Switzerland weiter schreiben, sei die Behauptung, für Schweizer Werbefenster auf ausländischen Sendern bestünden andere Werbebestimmungen als für Schweizer Sender, falsch. Das RTVG verbiete die Ausstrahlung von Alkoholwerbung, politischer sowie religiöser Werbung und schränke die Unterbrecherwerbung stark ein. Diese Bestimmungen würden für alle Sender und alle Werbefenster gleich gelten.

Die Forderung der drei Schweizer Sender nach einer Angleichung der Schweizer Werberichtlinien an europäische Standards wird aber unterstützt. In ihren Stellungnahmen zum Entwurf des neuen RTVG verlangen die SAT.1 (Schweiz) AG und die IP Multimedia (Schweiz) AG eine Anpassung an die Bestimmungen über grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarates. Diese erlauben Werbung für Alkohol, politische und religiöse Werbung sowie die Unterbrecherwerbung.


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