Die Berichterstattung verletze die Richtlinien zur Identifizierung und zum Opferschutz der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», befand der Presserat in einer aktuellen Stellungnahme. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung hervor.
Beschwerde eingereicht hatten die Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein sowie das Frauenhaus beider Basel. Sie machten geltend, dass mit den Berichten unter anderem die Privatsphäre verletzt worden sei. Mit den publizierten Angaben sei es zudem ein Leichtes, die Opfer zu identifizieren.
Redaktionen bestreiten Verstoss gegen Kodex
Die Gerügten bestritten laut der Mitteilung, gegen den Journalismuskodex verstossen zu haben. Sie hätten so berichtet, weil es wichtig sei, über Femizide zu berichten und es werde verlangt, «nicht verkürzend und damit beschönigend zu berichten».
Diese Argumentation hielt der Presserat nicht für nachvollziehbar. Zwar sei es von öffentlichem Interesse, über Femizide zu berichten und auf die Problematik hinzuweisen. Die beanstandeten Artikel täten letztlich aber genau das Gegenteil und liessen Sensibilität und Respekt gegenüber dem Opfer und den Angehörigen vermissen, kam der Presserat zum Schluss.
In ihren Beiträgen vom September 2024 berichteten die beiden Onlinemedien gestützt auf ein Bundesgerichtsentscheid. Der mutmassliche Täter, der Ehemann der Ermordeten, hatte ein Haftentlassungsgesuch gestellt und bis vor Bundesgericht geklagt.
24 heures verletzt Wahrheitspflicht teilweise
Ebenfalls teilweise gutgeheissen hat der Presserat eine Beschwerde gegen zwei Onlinebeiträge in der Westschweizer Zeitung 24 heures über einen Todesfall im Bahnhof von Lausanne. Das Medium habe bei der Wahrheitsfindung versagt, indem es in sein en Schlagzeilen einen Brudermord erwähnte - obwohl die Ermittlungen schnell ergaben, dass es sich nicht um einen solchen handelte.
Die Beschwerde stammte unter anderem vom Bruder des Opfers, der in den Artikeln als Täter bezeichnet wurde, sowie dem Kollektiv Kiboko; ein Verein, der sich für Antirassismus und gegen Polizeigewalt einsetzt. Sie kritisierten zudem Äusserungen, die die Nationalität der Protagonisten mit Stereotypen in Verbindung bringen. Auch in diesem Punkt kam der Presserat laut der Mitteilung zum Schluss, dass gegen die Berufsethik verstossen wurde. (sda/nil)

