«Mehrere Tage U-Haft: Alain Bersets Vertrauter sass im Gefängnis», lautete die Schlagzeile vom SonntagsBlick. Die Zeitung schrieb in einem Artikel vom 10. Juli, dass der ehemalige Medienchef von Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, mehrere Tage in Untersuchungshaft gesteckt wurde. Sonderermittler Peter Marti habe Lauener abführen und in Zürich mehrere Tage in Untersuchungshaft stecken lassen, so die Zeitung mit Verweis auf «gut unterrichtete Quellen».
Diese Story war eine von mehreren, die am Anfang der jetzt heiss diskutierten Corona-Leaks-Affäre steht. Peter Marti hatte als ausserordentlicher Staatsanwalt zuerst in der Crypto-Affäre ermittelt und seine Arbeit danach auf die Indiskretionen aus dem Bundesrat ausgeweitet.
Vor zweieinhalb Wochen machte die Schweiz am Wochenende Mails zwischen Lauener und dem Ringier-Chef Marc Walder Ringier publik. Aktuell untersucht eine sechsköpfige Arbeitsgruppe der GPK, wie es dazu kam, dass während der Coronapandemie Medien immer wieder vorab Informationen erhalten haben. Bundesrat Alain Berset ist aktuell stark unter Beschuss.
Haft, aber nicht Untersuchungshaft
Nun berichtet die Republik, dass die Information über Laueners Untersuchungshaft falsch ist. Richtig sei, dass Marti Lauener von der Polizei vorläufig festnehmen liess und daraufhin beim Zürcher Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für ihn beantragt habe. Vier Tage sei Lauener in Haft gesessen, wie die Woz in einem ausführlichen Artikel über die Ermittlungen von Marti schreibt. Doch das Gericht habe den Antrag abgelehnt. Auch mit einem entsprechenden Antrag beim Bundesstrafgericht sei er abgeblitzt. Beide Ablehnungen sind dem Entscheid des Bundesstrafgerichts zu entnehmen, auf den die Republik verweist.
Die unzuverlässige Quelle vom SonntagsBlick hatte in den darauffolgenden Monaten zahlreiche Artikel in verschiedenen Medien mit der Information über Laueners Untersuchungshaft zur Folge. Die Republik schreibt von mehreren hundert Artikeln. Die Journalistinnen und Journalisten der verschiedenen Medien bezogen sich dabei auf die Infos vom SonntagsBlick und verzichteten wohl auf eine eigene Verifikation.
Keystone-SDA gesteht Fehler ein
Gross verbreitet wurde die Information über Laueners Untersuchungshaft auch, weil Keystone-SDA sie an diesem Sonntag aufnahm und mit Verweis auf den SoBli in den Dienst schickte. Auch persoenlich.com griff die News der Nachrichtenagentur damals im Juli auf. Brisant ist das deswegen, weil Keystone-SDA von den meisten Medienhäusern als Basis für «zuverlässige» und «verifizierte» Informationen genutzt und auch geschätzt wird. Mit diesen beiden Adjektiven preist die Nachrichtenagentur ihren Basisdienst auf der Website an. Warum also wurde die Meldung vom SonntagsBlick damals nicht verifiziert?
«Bei der täglichen Arbeit der Nachrichtenagentur hat die Bestätigungsregel einen hohen Stellenwert. So haben unsere Redaktorinnen und Redaktoren auch nach der Veröffentlichung der SonntagsBlick-Geschichte mehrfach Anfragen gestellt, um den Sachverhalt zu verifizieren – unter anderem bei Sonderstaatsanwalt Peter Marti und direkt bei Peter Lauener. Von keiner Seite war eine Bestätigung zu erhalten», sagt Nicole Meier, Chefredaktorin von Keystone-SDA, auf Anfrage von persoenlich.com. Da es allerdings auch kein Dementi gab, hätte man entschieden, fortan die Quelle transparent zu machen und im Zusammenhang mit der Haft «laut SonntagsBlick» zu schreiben oder den Konjunktiv zu verwenden.
Im Fall von Keystone-SDA ist aus dem Konjunktiv, mit dem die News in den letzten Wochen vermeldet wurde, «vor wenigen Tagen ein Indikativ geworden». Meier hält fest: «Das ist ein handwerklicher Fehler, der intern aufgearbeitet wird.»
Dieser Fall demonstriert, wie wichtig die journalistische Verifikationsarbeit bei der täglichen Arbeit ist und wie sich eine Fehlinformation verselbstständigen kann. Die Republik kommt zu dem Schluss: «Die x-fach kolportierte Falschmeldung von Laueners Untersuchungshaft leistete und leistet dessen Vorverurteilung während Monaten Vorschub.»
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27.01.2023 16:31 Uhr
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26.01.2023 08:30 Uhr

