18.09.2022

Radio- und Fernsehverordnung

Hier senden künftig die Lokalradios

Der Bundesrat hat die Versorgungsgebiete für Lokalradios in Berg- und Randregionen bis 2034 festgelegt und Retuschen angebracht. In der Zentralschweiz gibt es Platz für ein neues Bergradio. Im Jura werden die Versorgungsgebiete neu abgegrenzt.
Radio- und Fernsehverordnung: Hier senden künftig die Lokalradios
Bundesrat bestimmt die Versorgungsgebiete für Lokalradios bis 2034. (Bild: Pixabay)

Der Bundesrat passte am Freitag die Radio- und Fernsehverordnung entsprechend an. Die Konzessionen für Lokalradios und regionale Fernsehstationen laufen Ende 2024 aus. Bevor die Konzessionen für den Zeitraum 2025 bis 2034 neu ausgeschrieben werden, hat der Bundesrat die Versorgungsgebiete überprüft und festgelegt.

Die Zentralschweiz erhält neu ein Versorgungsgebiet für ein Bergradio mit Anteil an den Empfangsgebühren. Dies wird von den Zentralschweizer Regierungen seit Jahren verlangt, wie es in der Mitteilung des Bundesrates heisst.

Neuenburg und Jura als eigenständige Versorgungsgebiete

Im Jurabogen und im Berner Jura werden auf Vorschlag der Branche die Kantone Neuenburg und Jura zu eigenständigen Versorgungsgebieten für konzessionierte Lokalradios mit Leistungsauftrag und Anrecht auf einen Gebührenanteil. Im Gebiet Biel-Berner Jura soll künftig ein französischsprachiges Programm konzessioniert werden, im Gebiet Biel-Seeland ein deutschsprachiges.

Konzessionen für lokale und regionale Radio- und TV-Sender werden nur dort erteilt, wo es einen Leistungsauftrag und eine finanzielle Unterstützung aus der Radio- und Fernsehabgabe gibt. An diesen Grundsatz will der Bundesrat festhalten.

Für konzessionierte kommerzielle Privatradios in städtischen Gebieten und im Mittelland, die kein Geld aus der Empfangsgebühr erhalten, hat der Bundesrat eine Liberalisierung beschlossen. Sie müssen sich neu nur noch beim Bundesamt für Kommunikation anmelden und keinen Leistungsauftrag mehr erfüllen.

Der Bundesrat hat die Radio- und Fernsehverordnung entsprechend angepasst. Die liberalisierten Rahmenbedingungen gelten für die Sender in Bern, Solothurn, Aargau, Basel, Zürich der Ostschweiz und im Gebiet des Genferseebogens.

Die heutigen neun Versorgungsgebiete für nicht gewinnorientierte Lokalradios bleiben mit minimalen räumlichen Anpassungen bestehen. Um eine Lücke zu schliessen, legte der Bundesrat ein zehntes Gebiet in Lugano fest.

Nur geringfügig angepasst werden die Versorgungsgebiete der regionalen Fernsehsender. Zurzeit haben in der Schweiz 31 Lokalradios und 13 Regionalfernsehstationen eine Konzession. (sda/cbe)



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