24.07.2001

Post

Im Streit mit VgT zum zweiten Mal abgeblitzt

VgT-Nachrichten sind Zeitschrift und müssen verteilt werden

Die Post ist im Streit mit dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) auch vor dem Thurgauer Obergericht abgeblitzt. Es befand in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil, die Post müsse die unadressierten VgT-Nachrichten verteilen. Ob die Post das Urteil ans Bundesgericht weiter zieht, stand am Dienstag noch nicht fest. Post-Sprecher Oliver Flüeler erklärte, die Rechtsabteilung sei dabei, das am Montag zugestellte Urteil zu analysieren.

Das Obergericht stützt damit das im November 2000 ergangene Urteil der Vorinstanz. Es kommt wie diese zum Schluss, bei den VgT- Nachrichten und ihrem französischen Gegenstück ACUSA-News handle es sich um eine Zeitschrift, zu deren Verteilung die Post auf Grund des Postgesetzes verpflichtet sei. Zudem verstosse die Post auch gegen die in der Verfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit, wenn sie nur wegen befürchteter Geschäftsnachteile die Verteilung eines Presserzeugnisses verweigere. Sie hätte sich einfach mit einer Erklärung vom Inhalt distanzieren können, meint das Obergericht.

Streit seit Dezember 1999

Post und VgT liegen seit Dezember 1999 miteinander im juristischen Streit. Damals hatte sich die Post in St. Gallen geweigert, die VgT-Nachrichten und deren französische Version ACUSA-News zur Verteilung entgegen zu nehmen. Sie begründete ihre Weigerung damit, dass ihr durch die Verteilung geschäftliche Nachteile entstehen könnten: In den Blättern würden Namen von Bauern genannt, die angeblich gegen das Tierschutzgesetz verstiessen. Die Post berief sich darauf, die VgT-Nachrichten/ACUSA-News seien unadressierte Werbepost, die sie nicht befördern müsse. Der VgT könne sich an private Verteilorganisationen wenden.


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