10.04.2025

Bankgeheimnis

Investigativ-Journalisten meiden die Schweiz

Die Strafverfolgung schreckt internationale Medienschaffende ab. Berichte über Bankdaten sind strafbar.
Bankgeheimnis: Investigativ-Journalisten meiden die Schweiz
Seit 2015 droht bei Veröffentlichung von Whistleblower-Informationen über Bankkunden eine Strafuntersuchung – unabhängig vom öffentlichen Interesse. (Bild: Keystone/Martin Rütschi)

Einige ausländische Investigativjournalistinnen und -journalisten haben laut Tamedia wegen drohenden Strafverfahren die Schweiz zuletzt gemieden. Die Medienschaffenden veröffentlichten Recherchen über kriminelle Bankkunden und berichteten über Bankverbindungen zur Mafia sowie zu ausländischen Regimes, wie das Medienhaus schrieb.

«Über Bankinformationen in der Schweiz zu schreiben, ist ein Verbrechen», zitierte Tamedia die Direktorin des italienischen Zentrums für investigative Reportagen, Cecilia Anesi. Wenn Medienschaffende Daten aus einer Bankgeheimnisverletzung veröffentlichen, riskieren sie nach Schweizer Recht eine Strafuntersuchung, wie Tamedia schrieb. Auch wenn es sich um Schwerstkriminelle handle.

Kritik von Reporter ohne Grenzen

Artikel 47 im Bankengesetz gehört laut Reporter ohne Grenzen (RSF) zu den «grössten Defiziten hinsichtlich der Pressefreiheit in der Schweiz». Bei Verstössen drohen Geldstrafen bis zu 250'000 Franken oder bis zu drei Jahre Gefängnis. In der RSF-Rangliste der Pressefreiheit belegt die Schweiz in der Kategorie «Rechtlicher Kontext» nur den 27. Platz.

«Dieser Sachverhalt ist absolut inakzeptabel», erklärt Denis Masmejan, Generalsekretär von RSF Schweiz. Die Organisation warnt vor einem «Chilling Effect» und fordert die Strafverfolgungsbehörden auf, Medienschaffende nicht auf Grundlage des Bankengesetzes zu verfolgen. (sda/pd/cbe)


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