26.09.2011

"Akte Nef"

Jetzt kommt das Buch

Karl Wild schreibt über das "kleine Watergate".

Am 13. und 20. Juli 2008 wies die "SonntagsZeitung" nach, dass Armeechef Roland Nef in ein Strafverfahren verwickelt war, was zum Sturz des Armeechefs führte. Sein Vorgesetzter, Bundesrat Samuel Schmid, trat später ebenfalls zurück. Die beiden Artikel lösten "ein kleines Watergate" aus, "das grösste politische Erdbeben in der Schweiz seit Jahren". So sah es "Südostschweiz"-Chef Andrea Masüger in seiner Laudatio, als Karl Wild, Catherine Boss und Martin Stoll 2009 für Ihre Berichterstattung in der "SonntagsZeitung" den Zürcher Journalistenpreis erhielten.

Seither ist viel darüber gerätselt worden, wie es möglich war, dass Nef überhaupt Armeechef wurde. Jetzt will der Journalist und "SonntagsZeitung"-Mitarbeiter Karl Wild aufgrund neuer Erkenntnisse und brisanter Dokumente in einem Buch Licht ins Dunkel bringen, wie er gegenüber persoenlich.com bestätigt. Arbeitstitel des Werks: "Die Akte Nef". Wild ist der Mann, der sämtliche belastenden Dokumente gegen den damaligen Armeechef exklusiv in Händen hielt und den Fall Nef damit auslöste. Er hat bereits die Sachbuch-Bestseller über Werner H. Spross, Karl Frehsner und Hausi Leutenegger geschrieben.

Androhung von Beugehaft

Wild wird die militärische Karriere, aber auch das Privatleben von Nef nachzeichnen und aufzeigen, wo die Lecks waren, die dessen Aufstieg zum Armeechef erst ermöglichten. Wer was zu vertuschen suchte, wer wann warum wegschaute, weshalb welche Akten verschwanden, wo gemischelt und gemauschelt wurde und einiges mehr. Dass insbesondere die Zürcher Justiz und das VBS wenig Freude daran haben werden, ist absehbar. Ob Wild im Buch auch verrät, wer ihm das Belastungsmaterial gab oder wie er es sich beschafft hat, ist offen. In erster Instanz wurde der Zürcher Starfahnder Fredi Hafner (Schimanski von Zürich) aufgrund dürftiger Indizien in dieser Sache schuldig gesprochen. Im Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht wird Wild aussagen, dass er die Dokumente nicht von Hafner hat. Weitere Fragen will er nicht beantworten und sich auf den Quellenschutz berufen. Das Obergericht reagierte "wild" auf dieses Vorhaben: Wild könne nicht Hafner entlasten, ohne die wahre Quelle zu nennen. Schaffe er nicht Klarheit, wandere er in Beugehaft. Das Bundesgericht bezeichnete dieses Vorgehen darauf als problematisch. Seither herrscht Schweigen beim Obergericht; einen Termin für die Berufungsverhandlung gibts noch nicht. (ma)

Bild: Karl Wild


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