28.01.2024

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Journalistin zieht Urteil weiter

Sie wurde vom Bezirksgericht Zürich der üblen Nachrede schuldig gesprochen und hat nun Berufung eingelegt.
kath.ch: Journalistin zieht Urteil weiter
Das Bezirksgericht hatte eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 120 Franken ausgesprochen. (Bild: Keystone/Peter Klaunzer)

Die Journalistin der Plattform kath.ch habe in einem Artikel den Eindruck erweckt, ein deutscher Manager sei antidemokratisch und antisemitisch, fand das Bezirksgericht Zürich (persoenlich.com berichtete). Sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie der Direktor des katholischen Medienzentrums, Charles Martig (58), gegenüber SonntagsBlick bestätigt.

Das Bezirksgericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 30 mal 120 Franken aus. Als Beweis für den Antisemitismus des Managers sei nur eine Quelle genannt worden, der Antisemitismus-Beauftragte von Baden-Württemberg, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung.

Der Artikel erwecke aber den Eindruck, dass die Vorwürfe von vielen Personen stammten. «Es gibt nicht genug Belege, um ihm eine allgemein antisemitische Gesinnung anzudichten», sagte der Richter. (spo)


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